Entscheidung gefallenFortuna-Ehrenrat wählt Vorsitzenden: Dieser Kandidat machte das Rennen

Fans von Fortuna Düsseldorf in der Merkur-Spiel-Arena.

Am 23. Januar 2024 wurde Vorstand des Ehrenrates von Fortuna Düsseldorf gewählt. Die Wahl erfolgt alle drei Jahre. (Foto: 10. Dezember 2023)

Sebastian Schmidt-Volf ist erneut zum Ehrenrats-Vorsitzenden von Fortuna Düsseldorf gewählt worden. Zu seinem Stellvertreter wurde Werner Buddenberg ernannt. Die Wahl erfolgt alle drei Jahre.

von Viktoria Silz  (vis)

Wichtige Personal-Entscheidung bei Fortuna Düsseldorf: In dieser Woche (23. Januar 2024) ist der neue Ehrenrat von Fortuna Düsseldorf zusammengekommen, um sich zu konstituieren. Neu gewählt wurde der Vorsitzende des Ehrenrats sowie sein Stellvertreter.

Sebastian Schmidt-Volf war der bisherige Vorsitzende des Ehrenrats der Rot-Weißen – und wurde in seinem Amt bestätigt. Zu seinem Stellvertreter wurde Werner Buddenberg ernannt. Auch er war bereits zuvor Mitglied des Ehrenrats gewesen. Komplettiert wird der fünfköpfige Rat von Andrea Köhn, Michael Boschanski und Andreas Hintz.

Fortuna Düsseldorf: Posten des Ehrenpräsidenten nicht besetzt

Erst im November vergangenen Jahres waren Boschanski und Hintz in den Ehrenrat aufgerückt. Zuvor waren sie Ersatzmitglieder. Grund hierfür war der Tod des Ehrenpräsidenten Hans-Georg Noack und des Ehrenmitglieds Dieter Bierbaum. Diese beiden Plätze wurden aus Respekt vor den Verstorbenen zunächst nicht besetzt. Einen neuen Ehrenpräsidenten haben die Düsseldorfer bis heute nicht.

Der Ehrenrat wird vom Vorstand und vom Aufsichtsrat des Klubs gemeinschaftlich ernannt. Doch um in den Ehrenrat aufgenommen zu werden, müssen die Anwärter drei grundsätzliche Dinge erfüllen: Sie müssen über 35 Jahre alt sein, mindestens zehn Jahre ununterbrochen dem Verein angehört haben und sie dürfen kein Teil eines anderen Vereinsorgans sein.

Jedes der Mitglieder übt sein Amt ehrenamtlich aus und ist unabhängig und frei von Weisungen anderer Vereinsorgane. Außerdem sind die Sitzungen des Ehrenrates streng vertraulich. Der Vorsitzende des Ehrenrates, in dem Fall Schmidt-Volf, sowie sein Stellvertreter Buddenberg werden vom Ehrenrat selbst gewählt. Um Vorsitzender zu werden, muss man mindestens 15 Jahre dem Verein angehören.

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Die Aufgaben des Ehrenrates sind vielfältig. So obliegt den Mitgliedern unter anderem die Entscheidung über die Ablehnung von Aufnahmeanträgen sowie den Ausschluss eines Mitgliedes. Des Weiteren haben sie eine besondere „Streitschlichter“-Position inne. So dürfen die Gremiums-Mitglieder Entscheidungen treffen, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, zwischen Mitgliedern und dem Verein oder innerhalb der Vereinsorgane kommt. Auch sind sie zur Beratung des Vorstands im Falle eines besonderen Anlasses befugt.

Die Amtszeit des Vorsitzenden Schmidt-Volf und des Stellvertretenden Buddenberg beläuft sich auf drei Jahre, bis zur turnusmäßigen Neubestellung des Ehrenrates.