Schnelles UrteilÜberraschung im „Kettensägen“-Prozess – Strafe für Lehmann steht fest

Das Landgericht München II befasst sich mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat – und urteilt deutlicher schneller als geplant.

Wende im Kettensägen-Fall! Im Prozess um einen skurrilen Vorfall am Starnberger See hat Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann (54) seinen Schuldspruch akzeptiert.

Er verständigte sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Betrugs anzunehmen. Die Zeugen, die in dem Verfahren aussagen sollten, wurden nun doch nicht gehört.

Lehmann ging in Berufung – und akzeptiert Schuldspruch nun doch

Das Landgericht München II verurteilte Lehmann zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro. Es verhängte 150 Tagessätze zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs.

Lehmann hatte mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt. Außerdem soll er laut Anklage in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und die Parkgebühren nicht gezahlt haben. Ein Verfahren wegen Beleidigung von Polizisten stellte das Gericht ein.

Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden – also insgesamt 420.000 Euro.

Dagegen hatten Lehmann und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt. Im zweiten Prozess ging es nun milder für den früheren Fußball-Star aus.

Zuletzt war Lehmann in die Schlagzeilen geraten, weil er nach einem Oktoberfest-Besuch von der Polizei in seinem Auto angehalten worden war.

Hierbei sollen der Polizei laut Staatsanwaltschaft „deutlicher Alkoholgeruch und ein unsicherer Gang“ aufgefallen sein. Ein Atem-Alkoholtest habe kein verwertbares Ergebnis gebracht, woraufhin eine Blutentnahme angeordnet und Lehmanns Führerschein sichergestellt worden sein. (dpa)