Jens Lehmann wurde nach dem Feiern auf dem Oktoberfest von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen ihn wegen des Verdachts auf Trunkenheit am Steuer.
Nach Feiern auf der WiesnJens Lehmann betrunken am Steuer: „Alkoholgeruch und unsicherer Gang“
Torwart-Legende Jens Lehmann (54) hat mal wieder Ärger mit der Justiz. Auf dem Rückweg vom Oktoberfest ist der frühere deutsche Nationaltorhüter Montagnacht (23. September) in eine Polizeikontrolle geraten.
Und das ausgerechnet vier Tage vor seinem Gerichtstermin am Freitag wegen einer mutmaßlichen Straftat vor zwei Jahren.
Staatsanwältin bestätigt Ermittlungen gegen Jens Lehmann
Um 1.30 Uhr nachts machte Lehmann Bekanntschaft mit der Polizei. „Herr Lehmann wurde aufgrund auffälligen Fahrverhaltens mit einem Pkw im Innenstadtbereich einer Polizeikontrolle unterzogen“, sagte Staatsanwältin Juliane Grotz EXPRESS.de auf Nachfrage.
Hierbei sollen der Polizei „deutlicher Alkoholgeruch und ein unsicherer Gang“ aufgefallen sein. Weiter berichtet sie, dass der Atem-Alkoholtest kein verwertbares Ergebnis gebracht habe, woraufhin eine Blutentnahme angeordnet und Lehmanns Führerschein sichergestellt worden sein. Das Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung steht derzeit noch aus.
Dass Lehmann nach dem Feiern auf der Wiesn überhaupt im Auto unterwegs gewesen war, ist abgesehen von der Fahrlässigkeit, auch schlichtweg dumm, wie ein Polizist selbst gegenüber der „Bild“ erzählte: „Es ist irre, dass er sich danach ans Steuer gesetzt hat. Rund um die Wiesn wimmelt es nur so vor Polizisten, die genau solche Suff-Fahrten verhindern sollen.“
Das Delikt kommt für Lehmann zur Unzeit. Denn in vier Tagen muss sich der ehemalige Torhüter vor Gericht verantworten. Im Sommer 2022 soll der Ex-Profi mit einer Kettensäge einen Dachbalken von der Garage seines Nachbarn in Starnberg durchtrennt haben.
Das Amtsgericht Starnberg hatte ihn deshalb und wegen mehrerer anderer Delikte bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch sowohl Lehmann als auch die Staatsanwaltschaft gingen gegen das Urteil in Berufung, deshalb wird am Freitag (27. September), diesmal vor dem Landgericht München, erneut verhandelt.