Preiserhöhung unzulässig?Sammelklage gegen DAZN – Kunden können sich anschließen

Ein DAZN Mikrofon an einem TV-Monitor

Ein DAZN Mikrofon an einem TV-Monitor beim Spiel des FC Augsburg gegen Mainz 05 am 20. September 2024. Das Foto dient als Symbolbild.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen den Streamingdienst DAZN eine Sammelklage eingereicht. Kunden sich dieser nun anschließen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen den Streamingdienst DAZN Sammelklage wegen seiner Ansicht nach unzulässiger Preiserhöhungen eingereicht.

DAZN, das auf seiner Plattform unter anderem die Freitag- und Sonntagspiele der Fußball-Bundesliga sowie die Champions League überträgt, hatte in den Jahren 2021 und 2022 die Preise in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer erhöht.

DAZN: Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage ein

Das sei unzulässig, erklärte der vzbv am Freitag (7. Februar 2025). Betroffene könnten sich ab sofort der Sammelklage anschließen. Bei Erfolg können sie demnach zu viel gezahltes Geld zurückerhalten.

Der Preis stieg laut vzbv mit Wirkung ab August 2021 von 11,99 auf 14,99 Euro pro Monat. Bei jährlicher Einmalzahlung erhöhte er sich ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 119,99 auf 149,99 Euro.

Zum 1. August 2022 stieg der Preis für Bestandskunden erneut deutlich: von monatlich 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr.

Wer von Preiserhöhungen in einem laufenden Vertrag in den Jahren 2021 oder 2022 betroffen war, könne sich ab sofort ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen, erklärte der vzbv. Eventuelle spätere Preiserhöhungen seien von der Klage nicht erfasst.

Das Oberlandesgericht München hatte im Oktober 2024 in einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklageverfahren des vzbv die Preisanpassungsklausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN, wie sie im Februar 2022 im Internet abrufbar waren, für unwirksam beurteilt und die Verwendung untersagt.

Sie sei zu unbestimmt und Verbraucher hierdurch gehindert, die Berechtigung von Preiserhöhungen zu überprüfen, zitierte der vzbv aus dem noch nicht rechtskräftigen Urteil. (sid)