Geschäftsführer klärt aufLohnabzug bei Fleisch-Konsum? FC-Pokalgegner mit besonderer Klausel

Michael Welling am Rand eines Fußballfelds mit Mikrofon.

Michael Welling, hier am 22. Oktober 2022, hat für seine Mitarbeitenden eine ganz besondere Klausel im Arbeitsvertrag parat.

Nach Berichten über eine Umweltklausel in den Verträgen einiger Mitarbeitenden des VfL Osnabrücks hagelte es Kritik. Angeblich gäbe es Lohnabzug bei Fleisch-Genuss. Nun äußert sich der Geschäftsführer.

von Leo Bach (lb)

Die Schlagworte „Nachhaltigkeit“ und „Enkeltauglichkeit“ schreibt sich der Zweiligist VfL Osnabrück besonders gern auf die Fahne. Doch dahinter stecken auch handfeste Taten.

Mit einer Vertragsklausel will der VfL das Bewusstsein für den eigenen CO₂-Fußabdruck schärfen und Mitarbeitende zu umweltbewussterem Verhalten motivieren. Da dies über Lohnabzüge geschieht, hagelte es plötzlich Kritik für den Verein.

Lohnabzug bei Umweltsünden – trotzdem attraktive Klausel

Der Zweitliga-Aufsteiger, in der ersten Runde des DFB-Pokals Gegner des 1. FC Köln  (14. August 2023) stellte nun in Person des Geschäftsführers Michael Welling (52) klar, was es mit der Klausel auf sich hat. 

Die „Gemeinwohl-Klausel“ sei eine freiwillige Option, die in den neuen Arbeitsvertrag übernommen werden kann. Wer sich für die Klausel entscheidet, erhält bis zu 750 Euro mehr Jahresgehalt. Diese können sich dann je nach CO₂-Fußabdruck verringern. So gibt es einen monetären Anreiz, den Beruf und das Privatleben umweltbewusster zu gestalten. 

„Bewältigt ein Mitarbeiter täglich 20 Kilometer Arbeitsweg mit dem Auto – einem normalen Verbrenner –, ist sein ökologischer Fußabdruck in einem Jahr mit 52 Euro belastet“, nennt Welling Gespräch mit der „NOZ“ ein Beispiel. Diese 52 Euro würden dann von den zusätzlichen 750 Euro aus der Klausel abgezogen werden.

Die Mitarbeitenden geben den persönlichen CO₂-Ausstoß bei der Personalabteilung an und diese berechnet dann den Anteil des Extra-Lohns, der den Mitarbeitenden noch zusteht. Somit werden nicht Umweltsünderinnen und -sünder bestraft, sondern die belohnt, die sich intensiv persönlich mit dem Thema ökologischer Fußabdruck auseinandersetzen. 

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Keine Nachteile ohne Klausel – Stadionwurst muss dennoch sein

Wichtig ist Michael Welling auch, dass die Klausel keine Nachteile bietet. „Wir werden keinen potenziellen Arbeitnehmer nicht einstellen, wenn er die Klausel nicht unterschreibt. Und: Kein Mitarbeiter, der die Klausel hat, ist am Ende finanziell schlechter gestellt, als ein Mitarbeiter ohne Klausel“, betonte der VfL-Geschäftsführer.

Eine Umerziehung will der 52-Jährige nicht bewirken, nur eine Sensibilisierung. Ganz ohne Fleisch und Co. geht es für ihn auch nicht. Gegenüber der „NOZ“ gibt er zu, dass er hin und wieder ein Steak und vor allem die Stadionwurst an der Bremer Brücke genieße. Und das, obwohl er die Klausel selbst in seinem Vertrag integriert hat.