Entscheidung im Olympia-Skandal gefallenTierquälerei-Ermittlungen endgültig abgeschlossen

Das Pferd bockt, Annika Schleu weint.

Das Pferd mit dem Namen Saint Boy verweigert Annika Schleu am 6. August 2021 den Gehorsam.

Im August 2021 hat sich das Pferd Saint Boy bei den Olympischen Spielen in Tokio mehrfach widersetzt. Die Fünfkämpferin Annika Schleu antwortete darauf mit Gerte und Sporen. Die Sportwelt sowie Tierschützer waren entsetzt.

Aufatmen bei der Modernen Fünfkämpferin Annika Schleu (31) und Bundestrainerin Kim Raisner (49): Nach dem Olympia-Skandal bei den Olympischen Sommerspielen 2021 hat die Potsdamer Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen Tierquälerei eingestellt.

Die Beschuldigten hätten bei den Sommerspielen in Tokio auf das Reitpferd nur kurzfristig eingewirkt und sich in einer physischen und psychischen Ausnahmesituation des olympischen Wettkampfs befunden, hieß es am Dienstag (11. Januar 2022) vonseiten der Behörde.

Annika Schleu und Kim Raisner müssen zahlen

„Dem Turnierpferd wurden zudem keine Verletzungen zugefügt.“ Schleu und Raisner müssen einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zahlen. Zur Höhe wollte die Staatsanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes keine Angaben machen. Erst wenn die beiden das Geld bezahlt haben, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Das Schleu zugeloste Pferd hatte bei den Olympischen Spielen im Parcours in Tokio verweigert, Raisner hatte die weinende Berlinerin mit den Worten „Hau mal richtig drauf!“ zum Einsatz der Gerte aufgefordert. Der Deutsche Tierschutzbund hatte nach den Vorkommnissen Strafanzeige gegen Schleu und Trainerin Raisner gestellt. Die Ermittlungen wurden wegen des Wohnorts der Beschuldigten in Potsdam geführt.

Bei Annika Schleu und Kim Raisner besteht keine Wiederholungsgefahr

„Angesichts der geringen Auswirkungen der Tat und vor dem Hintergrund der fortgesetzten medialen Berichterstattung ist von einer ausreichenden Einwirkung auf die strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getretenen Beschuldigten durch das Ermittlungsverfahren auszugehen“, hieß es weiter. „Deshalb und auch wegen der vorgesehenen künftigen Austragung des Modernen Fünfkampfs ohne Reitsport besteht keine Wiederholungsgefahr.“

„Die Einstellung erfolgte mit Zustimmung unserer Mandantin“, so Raisners Anwalt Simon Bergmann. Es sei mit keinem Schuldeingeständnis verbunden. Ausschlaggebend sei gewesen, dass ein langwieriges Ermittlungs- und Gerichtsverfahren mit Belastungen für alle Beteiligten vermieden werden konnte. Damit entfalle der Schuldvorwurf, so dass sich Raisner weiterhin als unschuldig bezeichnen dürfe. (dpa)