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Tommy Haas und seine FamilieSohn Tennis-Millionär, Eltern Hartz-IV-Schnorrer

Peter, Brigitte und ihr Sohn Tommy Haas. Ein Foto aus dem Jahr 2011, da bezogen seine Eltern noch Sozialleistungen.

Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Hartz-IV-Empfänger – fast 15.000 Euro haben sich die Eltern von Tennisstar und Multimillionär Tommy Haas (36) vom Staat erschlichen.

Ihre „Entschuldigung“ für die zu Unrecht empfangenen Sozialleistungen ist fast noch schlimmer: Sie hätten ihren Lebensstandard halten wollen. Und im Winter lebten sie nun mal gern in Florida, weil es hier so kalt ist. Das kostet natürlich...

Dreister geht’s kaum mehr. Die Eltern des Tennisgroßverdieners bereicherten sich auf Kosten der Allgemeinheit. Was sind das für Menschen, die jetzt in Rosenheim als Hartz-IV-Betrüger zu jeweils neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurden?

Vor ein paar Tagen jubelten Peter und Brigitte Haas ihrem Sohn Tommy beim ATP-Turnier in München zu, feierten seinen Einzug ins Halbfinale, spielten mit den Enkelkindern. Heile Welt vor den Kulissen des weißen Sports.

Sie hatten sich an ein Leben im Luxus und im Scheinwerferlicht des Sohnes gewöhnt. Tommys Vater galt als Jet-Setter mit Hang zur Arroganz. Der Ferrari-Fahrer soll sich schon mal darüber aufgeregt haben, dass sein Wagen nur 280 statt 300 km/h lief oder dass der exquisite Flitzer nicht rechtzeitig aus der Werkstatt kam.

Das änderte sich, nachdem Peter Haas 2002 in Florida einen Motorradunfall erlitt und seinen Job als Tennislehrer nicht mehr ausüben konnte. Das Geld wurde knapp, und so kam man im Hause Haas auf die Idee, beim Rosenheimer Jobcenter Hartz IV zu beantragen.

Zwar reisten Peter und Brigitte Haas, die lange Zeit in einer Wohnung in Bad Aibling bei Rosenheim lebten, immer wieder zu großen Tennis-Turnieren. Doch insgesamt, so jammerten die beiden jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim, war es ihnen nicht möglich, „den gewohnten Lebensstil aufrechtzuerhalten“. Und dazu gehörte eben auch das Überwintern in den USA.

Deshalb also der Antrag auf Arbeitslosengeld II als sogenannte „Bedarfsgemeinschaft Haas“. Wobei mit der Angabe der Einkünfte wohl „geschludert“ wurde, wie der Anwalt des Paares kleinlaut erklärte. Geschludert?

Wohl eher verschleiert: So verschwieg das Ehepaar zum Beispiel, dass Mutter Haas kurz nach Erhalt der ersten Unterstützung 9139,97 Euro aus einer Lebensversicherung erhalten hatte, dass der Sohn ihnen 1200 Euro monatlich überwies. Und dass Vater Haas nach seinem Unfall eine Rente von 1765 Dollar bezog.

Das sei Betrug, so Richterin Isabella Hubert laut „Süddeutscher Zeitung“ und verdonnerte die beiden zu Haftstrafen. Sie ließ es sich nicht nehmen, den beiden Angeklagten bei der Urteilsbegründung kräftig die Leviten zu lesen: „Hier werden normalerweise Leute verurteilt, die sich von den Behörden 200 Euro erschwindeln, weil sie nicht wissen, wie sie von 360 Euro monatlich leben sollen. Sie beide beziehen etwa 3000 Euro im Monat und leben dabei noch mietfrei.“

Die schlimme Wahrheit: Keinen Cent hätte das Paar erhalten, wenn die wirklichen Einkünfte offenbart worden wären, so die Amtsrichterin. Insgesamt 46?126 Euro hätten die beiden verheimlicht.

„Mit der Hälfte ihres Einkommens würden sich hier Hunderte Arbeitslose wie im Himmel fühlen. Würde der Staat allen, die so bedürftig sind wie Sie, diese Unterstützung gewähren, so wäre er im Handumdrehen bankrott!“

Genau 14.796 Euro muss das Paar nun zurückzahlen. In Raten von 500 Euro pro Monat. „Das können Sie sich leisten“, so die Richterin kühl. Vor allem, weil das Paar mittlerweile mietfrei in der Wohnung der Mutter von Peter Haas in Graz wohne.

Und überhaupt: „Wenn Sie sich dann etwas mehr einschränken müssen, so ist das nur angemessen“, so das Fazit der Richterin.

Wann wer Sozialleistungen bekommt

Bei den Sozialleistungen unterscheidet man zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Anspruch auf ALG I haben nur diejenigen, die ohne eigene Mitwirkung ihren Arbeitsplatz verloren und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben (und das mindestens zwölf Monate lang).

Antragsteller müssen sich persönlich beim Jobcenter arbeitslos melden. Die Höhe des ALG I richtet sich nach dem bisherigen Bruttoeinkommen (60 Prozent des bisherigen Lohns, 67 Prozent bei Arbeitslosen mit Kindern). Wie lange es gezahlt wird, hängt vom Lebensalter und der Dauer der Versicherungspflicht ab.

Wer noch nicht 50 ist oder weniger als 30 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, erhält maximal ein Jahr lang Arbeitslosengeld. Wer mehr als 24 Monate eingezahlt hat und älter als 50 ist, kann länger Zahlungen erhalten. Ab 65 hat man keinen Anspruch mehr.

Als Hartz IV wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende bezeichnet. Wer arbeitsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Mitteln (auch Unterstützung durch Verwandte etc.) bestreiten kann, hat in der Regel Anspruch auf Hartz IV. Arbeitslosigkeit ist nicht Voraussetzung, reicht das Einkommen nicht aus, kann mit Hartz IV aufgestockt werden.

ALG II können alle Personen bekommen, die über 15 Jahre alt, arbeitsfähig (also nicht durch Krankheit oder Behinderung außerstande sind, zu arbeiten), aber hilfebedürftig sind. Ihr gewöhnlicher Aufenthalt muss in der Bundesrepublik liegen.

Erwachsenen Alleinstehenden stehen neben Unterstützungen für Unterkunft und Heizung 382 Euro pro Monat zu, Paaren (Ehe oder eheähnlich) pro Person 345 Euro und für jedes Kind zwischen 224 Euro bis 289 Euro (je nach Alter des Kindes). Hartz IV kann bis zum Eintritt des Rentenalters bezogen werden.

Hilfebedürftige Personen, die nicht erwerbsfähig sind, bekommen Sozialgeld – Alleinstehende 391 Euro, Paare pro Person 353 Euro, Kinder zwischen 229 und 296 Euro (je nach Alter).