+++ EILMELDUNG +++ Aktuell kein Bahnverkehr Feuer in KVB-Haltestelle in der Kölner Innenstadt – Störung bis in die Nacht

+++ EILMELDUNG +++ Aktuell kein Bahnverkehr Feuer in KVB-Haltestelle in der Kölner Innenstadt – Störung bis in die Nacht

Gilt ab sofortNeue Regeln in Köln: Parken deutlich teurer – und es gibt weitere Änderungen

Anwohnerparkausweise werden in Köln wesentlich teurer. Besonders heftig wird es für Wohnmobil-Besitzer und -Besitzerinnen.

von Matthias Trzeciak  (mt)

Beschlossen war die Preiserhöhung schon im Juni 2024 – ab dem 1. Oktober 2024 wird es ernst. Die Gebühren für die Anwohnerparkausweise in Köln werden erheblich steigen.

Die bisherige Jahresgebühr von 30 Euro, die nur die Verwaltungskosten beinhaltete, erhöht sich damit ab 1. Oktober auf 100 Euro. Diese Gebührenordnung gilt übergangsweise für fünf Monate bis zum 28. Februar 2025.

Köln führt neue Regelung der Anwohnerparkausweise ein

Ab dem 1. März 2025 wird die Regelung nochmal angepasst. Dann werden die Gebühren nach der Fahrzeuglänge erhoben, teilt die Stadt am Freitag (27. September 2024) mit.

Die Jahresgebühr beträgt in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge – unterschieden werden drei verschiedene Fahrzeuglängenklassen – 100 Euro, 110 Euro oder 120 Euro.

Abgelaufenes Ticket beschert teureres Verwarngeld? Fünf Fakten, die du über das Parken wissen solltest (siehe Video oben).

Für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4,109 Meter sind 100 Euro jährlich zu entrichten, für Fahrzeuge mit einer Länge über 4,709 Meter beträgt die Jahresgebühr 120 Euro. Für alle Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden, sind im Jahr 110 Euro zu zahlen.

Und noch etwas ändert sich: Besitzer und Besitzerinnen von Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als 5,60 Meter haben ab 1. Oktober 2024 generell keinen Anspruch mehr auf einen Bewohnerausweis.

Hier lesen: Blick auf Kölner Straße zeigt das Problem – Anwohnerin hat nachgezählt

Vor allem Wohnmobilbesitzer und -besitzerinnen dürften von dieser Regelung betroffen sein. Solche Fahrzeuge haben schnell mal eine Länge von mehr als sechs Metern. Sie dürfen in Zukunft nicht mehr in den ausgewiesenen Anwohnerpark-Bereichen abgestellt werden.