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Keine HandhabeBlick auf Kölner Straße zeigt das Problem – Anwohnerin hat nachgezählt

Wohnmobile und Wohnwagen stehen am 24. Juni 2024 auf dem Riehler Gürtel.

Wohnmobile und Wohnwagen stehen am 24. Juni 2024 auf dem Riehler Gürtel.

Sind das Parkplatzvernichter? In vielen Kölner Veedeln sorgen Wohnwagen und Wohnmobile für Frust bei Anwohnern und Anwohnerinnen.

Der Sommerferien-Countdown läuft und in vielen Kölner Veedeln haben die Vorbereitungen auf die schönste Zeit des Jahres begonnen.

Allerdings zum Frust vieler Anwohner und Anwohnerinnen. Denn es gibt ein Parkplatzproblem, verursacht durch Wohnmobile und Wohnwagen.

Köln: Wohnmobile und Wohnwagen stehen an der Straße

Bereits im April 2024 hatte EXPRESS.de über einen ähnlichen Zustand auf der Vorgebirgsstraße in Köln-Zollstock berichtet.

Auch dort hatte sich ein Anwohner beschwert. „Abends bekommt man hier nie mehr einen Parkplatz, weil viele Wohnmobile gleich zwei oder drei Stellplätze blockieren. Ein Mobil steht hier seit September und wird nicht bewegt“, schimpfte der Kölner. „Die Stadt sollte untersagen, dass die Dinger in Wohnvierteln stehen.“

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Nicht anders ist die Situation in Riehl. Der rund 500 Meter lange Riehler Gürtel ist inzwischen zu einem Abstellplatz für entsprechende Gefährte geworden. Eine Anwohnerin hat nachgezählt: „Am Sonntagabend (23. Juni 2024) waren es 13 Wohnmobile beziehungsweise Wohnwagen“, beschwert sich die Frau gegenüber EXPRESS.de.

Zwar gibt es in Köln auch Abstellflächen für Wohnwagen und Wohnmobile, doch die sind meist kostenpflichtig. Und so stellen viele ihr mobiles Urlaubs-Paradies direkt in den Wohngebieten ab, wo Parkplätze rar sind.

Die SPD-Fraktion hatte die Stadt bereits aufgefordert, das Abstellen von Wohnmobilen und Wohnanhängern zu überprüfen und nach Möglichkeit dagegen vorzugehen. Doch eine rechtliche Handhabe gibt es für die Stadt Köln nicht.

Wohnmobil parken – das steht in der Straßenverkehrsordnung

Im Paragrafen 12 der Straßenverkehrsordnung, heißt es: Ordnungsgemäß zugelassene Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen dürfen in Deutschland grundsätzlich zeitlich unbegrenzt auf öffentlichen Straßen parken, außer, dieses Parken wird durch eine entsprechende Beschilderung explizit ausgeschlossen. Insofern sind Wohnmobile unter 7,5 Tonnen mit Pkw gleichgestellt.

Bei Wohnwagen gilt: Solange der Anhänger angekuppelt ist, dürfen Pkw und Wohnwagen ohne Zeitbegrenzung am Straßenrand geparkt sein. Wohnwagen ohne Zugfahrzeug dürfen zwei Wochen auf zulässigen Parkplätzen abgestellt werden. Gleiches gilt für „normale“ Anhänger.

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Gerne werden Anhänger nach den zwei Wochen nur leicht verschoben, sodass die zweiwöchige Frist erneut beginnt.

„Um nachzuweisen, dass die Anhänger tatsächlich länger als die zulässigen 14 Tage unbewegt und ohne zwischenzeitlich zu Verkehrszwecken genutzt worden zu sein, an der gleichen Stelle stehen, sind in jedem Fall jeweils mindestens zwei Kontrollen mit umfangreicheren Feststellungen durch das Ordnungsamt notwendig“, sagt ein Stadtsprecher.