Nach einer Bluttat am 26. Juni 2021 steht ein 22-Jähriger wegen Totschlags vor dem Kölner Landgericht.
Bluttat auf Kölner RingenMann (22) sticht brutal zu, doch brisantes Video könnte nun alles verändern
Ein Streit unter Partyvolk auf den Kölner Ringen ist im Sommer 2021 komplett aus dem Ruder gelaufen. Ein Mann soll ein Messer gezogen und mehrmals zugestochen haben. Das Opfer überlebte nur durch eine Notoperation. Nun steht der mutmaßliche Messerstecher wegen Totschlags vor Gericht. Doch war alles ganz anders und hat er aus Notwehr gehandelt? Dieser Frage geht das Kölner Landgericht seit Donnerstag (3. Februar 2022) nach.
Aufnahmen aus einem Überwachungsvideo zeigen den Tatablauf auf den Kölner Ringen ziemlich genau und könnten bei der Urteilsfindung eine wichtige Rolle spielen.
Kölner Ringe: Angeklagter (22) steht wegen Totschlags vor Gericht
In einem grauen Pullover betritt der Angeklagte den Gerichtssaal. Seine Muskeln sind deutlich zu sehen. Der 22-Jährige muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am Morgen des 26. Juni 2021 nach einem Streit auf den Kölner Ringen mit einem Messer auf seinen Widersacher eingestochen zu haben. Das Opfer erlitt vier Stichverletzungen. Nachdem der Angeklagte zunächst am 27. Juni 2021 festgenommen und in U-Haft gebracht wurde, wurde der Haftbefehl am 22. Dezember 2021 wieder aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 22-Jährige mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte. Das Opfer wurde schwer verletzt, die Gallenblase musste dem Opfer im Nachhinein bei einer Operation entfernt werden. Doch was war vorher passiert? Verteidiger Simon Groß plädiert auf Notwehr. Sein Mandant habe sich in die Enge gedrängt gefühlt. „Er hat die Nacht zum Tag gemacht und viel Alkohol getrunken. Er war auf den Ringen, um zu feiern. Sein Messer wollte er eigentlich nicht benutzen“, erklärt der Rechtsanwalt. Seit zwei Tagen sei er bereits unterwegs gewesen. Fast gänzlich ohne Schlaf und mit viel Alkohol und Steroiden intus.
Kölner Ringe: Messerangriff nach Partynacht – war es Notwehr?
Morgens um 5.30 Uhr sei der Angeklagte plötzlich vom Opfer angepöbelt worden, als er mit seiner Freundin und einem Becher Hochprozentiges in der Hand am Hohenzollernring stand und sich eigentlich schon auf den Heimweg machen wollte. An den genauen Wortlaut könne sich sein Mandant nicht mehr erinnern. „Es ist ein Schimpfwort gefallen und dann ist die Situation schon ausgeartet“, so der Rechtsanwalt.
Der Angeklagte sei geschlagen und getreten worden und sei in Panik geraten. Deswegen habe er das schwarze Klappmesser gezückt. Ein geschickter Schachzug vor Gericht? Oder die Wahrheit? Das soll nun ein Video klären. Dem Gericht liegen seit Ende vergangenen Jahres die Videoaufnahmen aus einer Überwachungskamera am Hohenzollernring vor.
Kölner Ringe: Überwachungsvideo deutet auf Notwehr hin
Das Video zeigt, wie das Opfer am Angeklagten vorbeiläuft und ihn anspricht. Da der Ton bei Überwachungsvideos nicht aufgezeichnet wird, ist unklar, was er zum Angeklagten sagt. Es folgt eine verbale Reaktion des Angeklagten, seine Freundin mischt sich ein und es ist zu sehen, dass auch gegen sie die Hand erhoben wird. Dann wird der Angeklagte brutal getreten. Es kommt zu einem Gerangel, mit bis zu zehn Personen, bei dem eindeutig auf den Angeklagten eingetreten wird. Selbst dann noch, als er schon am Boden liegt. Auch ein Tritt gegen den Kopf ist auf dem Video zu sehen.
Als der Angeklagte es schafft, sich wieder aufzurichten, hat er ein Messer in der Hand und attackiert das Opfer, wie in der Anklage beschrieben. Schließlich entfernen sich alle Beteiligten vom Tatort. All das dauert keine Minute, wie auf dem Beweisvideo zu sehen ist.
Vor Gericht sagt der Angeklagte aus, dass er sich danach mit dem Taxi vom Tatort entfernt und auf den Weg zu einer Kneipe gemacht habe. Auch dort habe er wieder getrunken, zusammen mit seiner Freundin.
„Warum haben Sie nicht die Polizei gerufen und geschildert, dass sie bedroht werden, statt in die nächstbeste Kneipe zu gehen?“, fragt die Staatsanwältin verständnislos. Dies sei aus der Situation heraus geschehen und nicht die richtige Entscheidung gewesen, antwortet der Rechtsanwalt des Angeklagten daraufhin. Am Donnerstag ist auch das Opfer als Zeuge geladen, er will sich jedoch nicht äußern. Auch ein weiterer Beteiligter schweigt zur Tatnacht und den Videoaufnahmen. Das Gericht ließ bereits durchblicken, dass nach vorläufiger Überprüfung der Videoaufnahmen der Messerangriff als Notwehr gewertet werden könnte.
Kölner Ringe: Messerangriff nach Partynacht –„Gruß vom Nebenkläger“ in Silvesternacht?
Deswegen sei der 22-Jährige kurz vor Weihnachten 2021 aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Für den Prozess sind insgesamt vier Verhandlungstage geplant. Das Urteil soll am 16. Februar 2022 fallen.
Auch wirft der Angeklagte Bekannten des Opfers eine kürzlich geschehene Gewaltattacke vor. An Silvester 2021/2022 habe er „Besuch von Männern bekommen, die ihm einen Gruß vom Nebenkläger“ ausgerichtet hätten. Er habe die Nacht mit seiner Freundin in einem Hotel an der Deutz-Mülheimer Straße verbringen wollen, doch dort hätten ihn sechs unbekannte Männer mit einem Baseballschläger und einem Messer attackiert, er sei dabei an der Schulter verletzt worden.
Kölner Ringe: Messerangriff nach Partynacht – zwei weitere Anklagen offen
Vor Gericht sollen jedoch noch zwei weitere Anklagen bei der Urteilsfindung für den 22-Jährigen eine Rolle spielen. So wird ihm unabhängig vom Totschlag-Vorwurf eine Körperverletzung vorgeworfen und unerlaubter Waffenbesitz. Am 2. Januar 2021 soll er mit einer Schreckschusspistole unerlaubt in die Luft geschossen zu haben. Am 12. Juni 2021 soll er einen Bekannten auf einer Parkbank am Kaiser-Wilhelm-Ring angegriffen und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, weil er ihm über einen längeren Zeitraum 70 Euro geschuldet habe.
„Mir ist da eine Sicherung durchgebrannt“, so der Angeklagte. Laut Gericht habe er bei der Festnahme durch die Polizei verbal aggressiv reagiert und sei daher gefesselt worden. Aus allen drei Anklage-Komplexen soll bis Mitte Februar ein Urteil gefunden werden.