Der Fall einer 42-jährigen Frau sorgt für Kopfschütteln – gleich auf mehrere Arten.
An Kölner AuffahrtFrau (42) will ohne Reifen auf A4 fahren – Polizisten trauen ihren Augen nicht
Was ist denn mit ihr los? Zumindest diese Frage war im Fall einer 42-jährigen Frau am Montagnachmittag (12. Februar 2024) schnell beantwortet: Sie hatte Drogen genommen. Darüber hinaus sorgte ihr Fall aber für reichlich Kopfschütteln – auch bei der Polizei, die die Frau wortwörtlich aus dem Verkehr zog.
Was war passiert? Während in Köln der Rosenmontagszug lief, war die Frau mit ihrem Toyota gegen 14.30 Uhr auf der Luxemburger Straße in Hürth auf dem Weg in Richtung der Auffahrt Köln-Klettenberg. Sie wollte auf die A4 fahren – und das, obwohl an ihrem Auto ein Reifen fehlte!
Polizei stoppt 42-Jährige vor der Autobahn – sie hatte nur drei Reifen
Die Polizei veröffentlichte im Anschluss ein Foto, das die linke vordere Felge zeigt, auf dem das Auto unterwegs war. Diese Fahrt auf der Autobahn hätte extrem gefährlich werden können. Nicht nur für die 42-Jährige, sondern auch für andere.
Ein Zeuge hatte sich kurz zuvor bei der Polizei gemeldet und den Fall geschildert. Etwa in Höhe des Höninger Wegs (ca. 150 Meter) vor der Auffahrt erkannte eine Streifenbesatzung das Auto, auf der Auffahrt zur A4 (in Richtung Bonn) wurde die Frau schließlich gestoppt.
„Bei der Kontrolle gab die Frau nach entsprechender Rechtsbelehrung an, dass sie vor Antritt der Fahrt Drogen konsumiert habe. Die Beamten ordneten eine Blutprobe an, ließen das nicht fahrbereite Auto abschleppen und stellten den Führerschein der Dame sicher“, erklärt ein Sprecher der Polizei. Die Fahrerin muss sich jetzt in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren verantworten.
In der Jackentasche der Tatverdächtigen wurden zudem Drogen gefunden. Die Polizisten holten ein Schnellverschlusstütchen mit einer weißen Paste hervor. Diese Substanz reagierte mit einem Drogenvortest positiv auf Kokain.
Das mutmaßliche Rauschgift wurde sichergestellt und sorgt für eine weitere Anzeige gegen die Frau – wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.