Es ist ein Schandfleck im schönen Sülz: In der Friedrich-Engels-Straße stehen 80 Wohnungen leer. Für die Unterbringung der ukrainischen Geflüchteten können sie nicht genutzt werden. Der Stadt Köln sind die Hände gebunden. Sie gehören Wladimir Putins Russischer Föderation.
GeisterhäuserTrotz Sanktionen gegen Putin: Deshalb kann Köln Russland nicht enteignen
Inmitten der ganzen Wohnungsnot in der Stadt Köln ist die Friedrich-Engels-Straße ein besonderes Ärgernis. Ein ganzer Gebäudezug steht da seit über 20 Jahren leer, erst kürzlich machten Hausbesetzer auf den Wahnsinn aufmerksam.
Die „Russenhäuser“ in Steinwurfweite vom Geißbockheim waren der ehemalige Sitz der Handelsvertretung der UdSSR, die Gebäude gingen später in den Besitz der Russischen Föderation über.
Angesichts der Unterbringungsprobleme für die Flüchtlinge in Köln lag die Frage nahe: Könnte man Putins Gebäude in Köln-Sülz nicht nutzen?
Ein Hausbesetzer forderte am 12. März 2022 die Enteignung Putins. Die Antwort, die von der Stadt Köln auf Anfrage von EXPRESS.de kommt, ist ernüchternd: „Die Gebäudeblöcke wurden 1974/75 gebaut, standen im Eigentum der UdSSR und wurden von der Handelsvertretung der UdSSR genutzt, welche Bestandteil der russischen Botschaft waren. Ein wesentlicher Teil der Räume sind Büro-, Besprechungs- und Konferenzräume sowie Unterbringungsräume für die Botschaftsangehörigen, sodass es sich nicht um geschützten Wohnraum (…) handelte.“
„Russenhäuser“: Stadt Köln sind die Hände gebunden
Deshalb sind den Behörden die Hände gebunden. „Soweit bewohnbare Räume in den Gebäuden existierten, bestand ein enger Zusammenhang der Räume mit der Botschaftstätigkeit, sodass diese dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen waren. Die Räume dienten vor Inkrafttreten sowohl der aktuellen Wohnraumschutzsatzung als auch ihrer vorigen Fassungen nie zu Wohnzwecken für die Kölner Bevölkerung“, heißt es von der Stadt.
Immer wieder hatten die Behörden versucht, mit russischen Diplomaten über einen Verkauf der Gebäude zu sprechen – vergebens. Und derzeit herrscht ohnehin Eiszeit in den diplomatischen Beziehungen.
Völkerrecht schützt Russland vor Pfändung
Eine Pfändung aufgrund der Sanktionen gegen Russland ist auch nicht möglich. „Eine Beschlagnahme der Gebäude oder die Enteignung ist kein gangbarer Weg. Die rechtlichen Voraussetzungen sind dafür nicht gegeben“, heißt es bei der Stadt.
Solange es keine Einigung mit der Russischen Föderation gibt, ist eine Änderung der Eigentumslage unmöglich. Und damit auch eine Neuentwicklung oder Herrichtung des Grundstücks sowie der zugehörigen Gebäude. Denn weil die Russische Föderation als Völkerrechtssubjekt die sogenannte Staatenimmunität besitzt, kann die Stadt nichts tun.
Und so werden die drei Gebäude weiter vor sich hin gammeln. Schon jetzt ist der Beton angegriffen, Schimmel breitet sich aus. Eine Sanierung würde Millionen kosten. Aber bevor man damit beginnen kann, muss Wladimir Putin und seine russischen Behörden erstmal bereit sein, die Häuser zu verkaufen.