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Heizung in Mietkomplex stillgelegtHausverwaltung eiskalt? Kölner Anwalt meldet ersten Erfolg

Mehrere Zettel hängen an einer Wand.

Heizung stillgelegt: Die Hausverwaltung der sogenannten Arbeiterhäuser in Köln-Mülheim pinnte eine entsprechende Mitteilung in den Hausflur.

Den Winter ohne Heizung: Diese Horror-Nachricht haben die Bewohner und Bewohnerinnen eines Kölner Mietkomplexes erhalten. Jetzt hat der eingeschaltete Anwalt einen Erfolg erzielt.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Der Heizungs-GAU von Mülheim: Per Aushang im Treppenhaus hatte die Hausverwaltung, die Bewohner und Bewohnerinnen der sogenannten Arbeiterhäuser darüber informiert, dass die Heizungsanlage stillgelegt worden ist (EXPRESS.de berichtete).

Eine betroffene Mieterin hat Rechtsanwalt Jakob Heering eingeschaltet. Er kämpft jetzt dafür, dass es in den Häusern wieder warm wird. Ein wichtiger Erfolg ist am Dienstag (8. Oktober 2024) erreicht worden.

Heizungs-Horror in Kölner Arbeiterhäusern: Anwalt stellt Antrag

Mietrecht-Spezialist Heering hatte der Hausverwaltung eine Frist gesetzt. Nachdem die ergebnislos verstrichen war, hatte er am Dienstagmorgen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt.

„Auf meinen Antrag vom heutigen Tage hat das Amtsgericht Köln innerhalb weniger Stunden eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der der Vermieterin aufgegeben wird, die Beheizbarkeit der Wohnung wiederherzustellen“, gab der Kölner Anwalt am Nachmittag bekannt.

Weil die Vermieterin auf die vorangegangene Aufforderung überhaupt nicht reagiert habe, habe das Amtsgericht auch auf eine Anhörung verzichtet, erklärt er.

Jakob Heering kündigt an: „Sollte von Seiten der Vermieterin nicht kurzfristig die Herstellung der Beheizbarkeit veranlasst werden, werden wir ein empfindliches Zwangsgeld beantragen.“

Kölner Arbeiterhäuser: Schock-Nachricht hängt plötzlich im Hausflur

Der Aushang, der plötzlich im Treppenhaus hing, hatte die rund 30 Parteien des Wohnkomplexes an der Keupstraße/Holweider Straße geschockt. Überschrieben mit einem rot unterlegten „Achtung“ informierte die Verwaltung, die Cologne Business Center GmbH, von der Heizungsstilllegung aufgrund erheblicher Sicherheitsmängel.

Eine Reparatur sei mittelfristig nicht möglich, heißt es, daher müssten sich die Mieter und Mieterinnen darauf einstellen, dass sie auch im Winter nicht heizen können. Gleichzeitig untersagte die Verwaltung ihnen, als Alternative Elektro-Heizgeräte aufzustellen. Begründung: Brandgefahr wegen der veralteten Elektrik.

Es folgte die dringende Empfehlung, sich doch besser eine neue Wohnung zu suchen.

Fall empört ganz Köln: Rainer Kippe vom SSM schreibt Vermieterin

Der Vorfall sorgt in ganz Köln für Fassungslosigkeit. Rainer Kippe, der bekannte Sozialarbeiter der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim (SSM), hat sich jetzt an eine der beiden Hauseigentümerinnen mit Adresse in der Schweiz gewandt. „Hier suchen uns verzweifelte Mieter Ihrer Häuser in der Keupstraße auf und baten um Hilfe“, schrieb Kippe der Frau.

Und weiter: „Ich weiß nicht, wie Sie das (...) sehen, aber hier in Köln empfinden die Menschen das Verhalten der Vermieter als einen ausgemachten Skandal.“

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Hinzu käme, dass die oft noch sehr kleinen Kinder unter der zunehmenden Kälte leiden und krank würden. In den sogenannten Arbeiterhäusern wohnen zahlreiche Familien mit Kindern. Aber auch Rentner, Rentnerinnen. Sozialarbeiter Kippe appellierte an die Miteigentümerin: „Wir in Köln würden uns deshalb sehr freuen, wenn Sie als Vermieterin bald mal in Ihren Häusern erscheinen und ihren Mietern erklären könnten, wie es weitergehen soll.“

Auch Stadt Köln reagiert: Verfahren durch Wohnungsaufsicht eingeleitet

Das Wohnungsamt der Stadt hat inzwischen ein Verfahren eingeleitet. Zwar sei die Wohnungsaufsicht grundsätzlich kein ergänzendes Mittel zur Durchsetzung privater Ansprüche, „im Rahmen des Eingriffs-Ermessens ist hier allerdings zu prüfen, ob unzumutbare Wohnverhältnisse vorliegen“, erklärte eine Sprecherin auf EXPRESS.de-Nachfrage.

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Die Aufgabe der Wohnungsaufsicht sei es, auf die Instandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsmäßige Nutzung von Wohnraum hinzuwirken, sodass dieser Wohnraum seinen Gebrauch zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt.

Die Sprecherin: „Die Mindestanforderungen an Wohnraum sind unter anderem insbesondere dann nicht erfüllt, wenn die zentrale Stromversorgung oder bei Zentralheizungen die zentrale Versorgung mit Heizenergie fehlt oder ungenügend ist oder Heizungsanlagen, Feuerstätten oder ihre Verbindungen ungenügend sind oder fehlen.“

Sollte sich herausstellen, dass es nicht möglich sei, die Beheizbarkeit der Wohnungen wiederherzustellen, könnten diese für unbewohnbar erklärt werden. Dann werde geprüft, ob die Eigentümer, Vermieter oder Hausverwaltung dazu verpflichtet werden können, die Bewohner und Bewohnerinnen anderweitig unterzubringen.