Party-Schiff „Rhein Roxy“Bräutigam begeht bittere Dummheit bei Junggesellenabschied

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Der Vorfall ereignete sich im Bereich des Partyschiffs Rhein-Roxy.

Köln – Es war ein feucht-fröhlicher Junggesellenabschied auf dem Party-Schiff „Rhein Roxy“, an den sich alle Beteiligten sicher noch lange erinnern werden. Das liegt allerdings an der Tatsache, dass der zukünftige Bräutigam von der Polizei abgeführt wurde in die Nacht in der Zelle verbrachte.

Köln: Glaswurf auf Party-Schiff „Rhein Roxy“

Die Gruppe von zehn Männern hatte den ganzen Tag in Köln getrunken, dann haben sie auf dem Party-Schiff am Heinrich-Lübcke-Ufer gefeiert, als sich gegen 0:30 Uhr ein Zwischenfall ereignete. Es fing laut Anklage Staatsanwaltschaft damit an, dass jemand dem Bräutigam ein Glas Wasser reichte.

Der 27-Jährige soll das Wasser abgelehnt und das Glas in hohem Bogen in eine Menschenmenge geschleudert haben. Es traf eine Frau, die eine böse Schnittwunde am Kinn davontrug. Bis heute leidet sie unter dem Vorfall, da sie bei jedem Blick in den Spiegel eine große Narbe sehe.

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Köln: Bräutigam versteckt sich am Heinrich-Lübke-Ufer im Gebüsch

Der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Rhein-Roxy-Besucher entfernte sich danach vom Schiff und verschwand im Bereich der Parkplätze. Polizisten entdeckten ihn in einem Gebüsch. Beim Prozess sagte er, dort lediglich habe pinkeln zu wollen. An einen Glaswurf erinnere er sich nicht.

Den Polizisten soll der Angeklagte, der etwa zwei Promille hatte, zunächst falsche Personalien genannt, sie dann noch als „Arschlöcher“ beschimpft. Die Beamten legten dem Mann Handschellen an und brachten ihn zum Ausnüchtern in die Zelle. Dort durfte er den Rest der Nacht verbringen.

Köln: Verletzte Zeugin taucht nicht zum Prozess auf

Aufgeklärt werden konnte der Fall bei der Verhandlung nicht. Die Zeugin blieb unentschuldigt fern, kassierte dafür ein Ordnungsgeld von 150 Euro.

Der Richter vertagte den Prozess daraufhin. Der Angeklagte hat trotz des misslungenen Junggesellenabschieds in der Zwischenzeit geheiratet. Auch ist das erste Kind unterwegs.