Jeck im KarnevalJetzt stellt sich die Frage: Darf ich das mitnehmen? Kölner Airport mit Erklärung

Darf ich Strüssjer vom Rosenmontagszug mit ins Flugzeug nehmen? Der Flughafen Köln/Bonn

von Matthias Trzeciak  (mt)

Oft liegt die Frage im Detail! Und deshalb hat sich jetzt eine Nutzerin des Portals Reddit mit einer vermeintlich einfachen Frage an die User und Userinnen gewendet.

Demnach war die Person, die sich „Zskda“ nennt, ziemlich jeck im Rheinland unterwegs. Offenbar war die Österreicherin auch auf dem Rosenmontagszug in Köln und hat dort einige Strüssjer gefangen.

Strüssjer im Flugzeug – wie sind die Regeln

Und genau diese Blumen sind jetzt ihr Problem. „Ich fliege Aschermittwoch nach Wien zurück und würde eigentlich gern meine gefangenen Strüssjer mitnehmen“, schreibt „Zskda“.

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„Weiß jemand, ob man die mit hinter die Sicherheitskontrolle nehmen kann als Handgepäck?“, lautet ihre konkrete Frage. Wie viele Blumen es sind, verrät sie nicht. Aber es sollen nur Rosen und Tulpen sein.

EXPRESS.de wollte es genau wissen und fragte beim Flughafen Köln/Bonn nach.

„Grundsätzlich ist es möglich und erlaubt, mit frischen Blumen die Sicherheitskontrolle zu passieren oder diese mit in die Flugzeugkabine zu nehmen“, erklärt eine Sprecherin und ergänzt:

„Allerdings könnten die Gepäckbegrenzungen der Airline oder die Einreisebestimmungen mancher Länder eine Mitnahmemöglichkeit limitieren, dies wäre im Vorfeld an anderer Stelle zu klären.“

Hier unsere Fotogalerie zum Rosenmontagszug anschauen:

Tatsächlich gibt es vom Zoll relativ klare Regeln. Die betreffen allerdings die Einfuhr von Pflanzen nach Deutschland.

„Die Einfuhr von besonders gefährlichen Schadorganismen und natürlich auch von Pflanzen und Pflanzenprodukten, die von diesen befallen sind, ist grundsätzlich verboten“, heißt es auf der Webseite des Zolls.

Zudem dürfen im Reiseverkehr einige Pflanzen generell nicht aus einem Nicht-EU-Staat (Ausnahme: Schweiz und Liechtenstein) mitgebracht werden.

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Dazu zählen: die meisten Nadelgehölze, einige Laubgehölze (Esskastanie, Eiche, Pappel aus Nordamerika), Obstgehölze und Glanzmispeln, Weinreben, Zitruspflanzen, lose Erde und Kultursubstrate, Nachtschattengewächse, Kartoffelknollen und viele Gräserarten.

„Wenn Sie dennoch lebende Pflanzen, Pflanzenteile (z.B. Schnittblumen), Früchte oder Samen in ihrem Reisegepäck zum persönlichen Gebrauch nach Deutschland mitbringen wollen, müssen Sie für diese Waren dieselben pflanzenschutzrechtlichen Bedingungen einhalten wie für gewerbsmäßige Einfuhrsendungen“, erklärt der Zoll.

Zur Ausfuhr von Schnittblumen oder Pflanzen aus Deutschland in ein anderes Land macht der Zoll keine Angaben.