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„Noch nie erlebt“23 Mio. Euro Prozesskosten? Kölner Anwalt fällt bei Mega-Rechnung fast vom Hocker

Der Kölner Anwalt Oguz Korumtas blickt in die Kamera.

Der Kölner Rechtsanwalt Oguz Korumtas, hier eine aktuelle Aufnahme, hat ungewöhnliche Post vom Landgericht Bonn erhalten.

In über 20 Jahren als Rechtsanwalt hat der Kölner Oguz Korumtas so einen Fall noch nicht erlebt. Nach einem Prozess gegen Audi und VW hat er seinem Mandanten viel Stress und womöglich großen Schaden erspart.

von Adnan Akyüz  (aa)

Der Kölner Anwalt Oguz Korumtas (51) hat beruflich oft mit hohen Summen zu tun. Doch bei einer Rechnung des Landgerichts Bonn fiel dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Kinnlade runter.

Am 5. Januar landete der Brief mit dem Prozesskostenbescheid in dem Postkasten seiner Kanzlei an der Frankfurter Straße in Mülheim. „Darin forderte das Landgericht 23.032.021 Euro Prozesskosten. Ich habe dann umgehend das Landgericht kontaktiert“, schildert der Anwalt. In dem Brief ist der Betrag auch in Worten aufgeschrieben: dreiundzwanzigmillionenzweiunddreißigtausendeinundzwanzig Euro.

Ein Prozesskostenbescheid vom Landgericht Bonn in Höhe von 23 Millionen Euro.

Diesen Prozesskostenbescheid, der hier auszugsweise zu sehen ist, hat der Kölner Rechtsanwalt Oguz Korumtas vom Landgericht Bonn erhalten.

In dem Prozess sei es um eine Klage gegen Audi und VW gegangen. Der Kölner Anwalt, der seit dem Jahr 2000 in Köln tätig ist und aus Bilderstöckchen kommt, beschäftigt sich mit seiner Kanzlei vorwiegend mit dem Abgasskandal. Dass der Jurist auch schnell gehandelt hat, sei dringend nötig gewesen, wie er sagt.

„Es geht um Kosten, die unser Mandant zahlen muss. Wie sich herausgestellt hat, war es ein Übertragungsfehler. Der Betrag wurde falsch festgesetzt. Es sind 2300 Euro. Wäre ich aber nicht rechtzeitig, also innerhalb der Frist, dagegen vorgegangen, hätte das zur Folge gehabt, dass der Bescheid rechtskräftig wird“, erklärt der Anwalt.

Die Folgen davon erklärt er so: „Das hätte dann bedeutet, dass Audi und VW theoretisch den Betrag vollstrecken könnten. In dem Fall hätte es einem aufwendigen Verfahren bedurft, den Bescheid zu berichtigen. Zum Glück ist es nicht dazu gekommen. Sowas habe ich noch nie erlebt.“ Der Hinweis zur Vollstreckung steht auch in dem Schreiben des Gerichts, „wenn die festgesetzten Kosten nicht innerhalb von zwei Wochen gezahlt werden“, steht da.

Korumtas ist auch froh, dass er die Sache regeln konnte, bevor sein Mandant davon erfahren hat: „Der hätte sicher einen Schock bekommen. Stellen Sie sich mal vor, Sie bekommen vom Gericht Post und sollen 23 Millionen Euro zahlen. Da fällt man doch vom Hocker.“