Streit um Corona-MaskenWollte der Staat die Mega-Zeche prellen? Kölner Gericht verurteilt Bund zu Zahlung

Ein Apotheker zeigt eine FFP2-Maske.

Ein Apotheker hält im Dezember 2020 eine FFP2-Maske.

Das Oberlandesgericht Köln hat den Bund im Streit um die Bestellung von Corona-Masken zu einer Zahlung verurteilt.

Diese Rechnung ist mal so gar nicht aufgegangen – und das auch noch zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Der Bund ist im Streit um die Bestellung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie zur Zahlung von rund 85,6 Millionen Euro verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht Köln entschied am Freitag (19. Juli) zugunsten eines Maskenlieferanten und bestätigte dessen Anspruch auf Zahlung sowie den Annahmeverzug des Bundes bei Millionen von Masken.

Köln: Bund zu Zahlung von über 85 Millionen Euro verurteilt

Mit dieser Entscheidung konnte der Maskenlieferant in zweiter Instanz teilweise Erfolg erzielen. Zuvor hatte das Landgericht Bonn im Juni 2023 die Klage des Lieferanten abgewiesen. Im konkreten Fall ging es um die Zahlung des Kaufpreises und die Feststellung eines Annahmeverzugs seitens des Bundes.

Der Hintergrund des Rechtsstreits liegt in der Beschaffung von Schutzmasken während der Corona-Pandemie. Jens Spahn, der damalige Bundesgesundheitsminister, hatte im Jahr 2020 inmitten der Krise Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske zugesichert.

Amtsgericht, Landgericht ...

Diese Gerichte gibt es in Köln

Blick aus der Luft auf die Hochhäuser des Justizzentrums.

Das Kölner Amtsgericht befinden sich im Justizzentrum an der Luxemburger Straße in Köln-Sülz. Es ist nach dem in München das zweitgrößte in Deutschland, was daran liegt, dass in den größeren Städten Berlin und Hamburg die Zuständigkeit jeweils auf mehrere Gerichte verteilt ist. Weitere Teile des Kölner Amtsgerichts (unter anderem Nachlass- und Zwangsversteigerungsgericht) sind gemeinsam mit dem Oberlandesgericht am Reichenspergerplatz in Köln-Neustadt-Nord untergebracht. Das Symbolfoto stammt vom 25. August 2023.

An der Fassade des Justizzentrums befindet sich der Schriftzug Landgericht.

Das Landgericht befindet sich (wie das Amtsgericht) im 1981 eingeweihten Justizzentrum in Sülz. Es existiert seit 1820 und war bis 1981 schwerpunktmäßig im Gerichtsgebäude Appellhofplatz untergebracht, doch dort wurde es zu eng. Das Kölner Landgericht ist das größte der drei Landgerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln und eines der größten Deutschlands.

An der Fassade befindet sich der Schriftzug Arbeitsgericht.

Das Kölner Arbeitsgericht an der Blumenthalstraße 33 ist nicht nur das größte in NRW, sondern in ganz Deutschland. Außerdem das älteste. Bereits seit 1811 wird in Köln Arbeitsrecht gesprochen. Das Arbeitsgericht ist nicht nur zuständig für die kreisfreie Stadt Köln, sondern auch im Rhein-Erft-Kreis für Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling, im Rheinisch-Bergischen-Kreis für Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal, Overath und Rösrath. An gleicher Adresse hat auch das Landesarbeitsgericht seinen Sitz. Das Symbolfoto wurde aufgenommen am 21. September 2011

Vor einem mehrstöckigen Gebäude steht eine Tafel mit den Worten „Landesarbeitsgericht Arbeitsgericht“.

Das Landesarbeitsgericht ist neben Hamm und Düsseldorf eines (und dabei das jüngste) von drei Landesarbeitsgerichten von NRW. Zum Kölner Landesarbeitsgerichtsbezirk gehören die vier Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg. Das Foto wurde am 14. Februar 2024 aufgenommen.

Der Eingangsbereich zum Verwaltungsgericht in Köln.

Das Verwaltungsgericht liegt am Appellhofplatz. Dort wurde am 6. November 1826 das erste Gerichtsgebäude seiner Bestimmung übergeben: Der Appellationsgerichtshof beherbergte mit Ausnahme der Friedensgerichte (aus denen gingen später die Amtsgerichte hervor) sämtliche Kölner Gerichte einschließlich der Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft. 1879 wurde aus dem Appellationsgerichtshof das Oberlandesgericht und ein Neubau errichtet. Das Symbolfoto ist vom 2. September 2016.

Die Fassade des Oberlandesgerichts ist prächtig mit vielen Verzierungen.

Das Oberlandesgericht (OLG) am Reichenspergerplatz ist eines der drei Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Das prächtige Gebäude wurde nach den Plänen des Geheimen Oberbaurats Paul Thoemer von 1907 bis 1911 errichtet und am 7. Oktober 1911 eingeweiht. Damals war es das größte Gerichtsgebäude Deutschlands. Beim Kölner OLG arbeiten etwa 120 Richter beziehungsweise Richterinnen. Das Symbolfoto ist aus April 2018.

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Jedoch verweigerte das Bundesgesundheitsministerium später die Bezahlung für einige Lieferungen, teils aufgrund von fehlerhaften oder verspäteten Lieferungen. Dies führte dazu, dass viele Lieferanten, angeblich in etwa hundert Fällen mit einem Streitwert von 2,3 Milliarden Euro, gegen den Bund klagten.

Das Oberlandesgericht Köln stellte klar, dass der Rücktritt des Bundes von dem Liefervertrag im verhandelten Fall unwirksam sei, da keine Leistungsfrist für den Lieferanten festgelegt worden war. Das Landgericht Bonn hatte zuvor die Auffassung vertreten, dass eine Fristsetzung in diesem Fall entbehrlich sei.

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Durch das Urteil des Oberlandesgerichts Köln wurde die Entscheidung des Landgerichts teilweise aufgehoben. Des Weiteren befand das Gericht, dass der Bund mit der Annahme von 14,6 Millionen FFP2-Masken und zehn Millionen OP-Masken des Lieferanten im Verzug sei.

Das Urteil des Oberlandesgerichts vom Freitag ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen, jedoch besteht die Möglichkeit, beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Davon will die Bundesregierung auch Gebrauch machen, wie am Samstag mitgeteilt wurde. (afp/aa)