Streit um Corona-MaskenWollte der Staat die Mega-Zeche prellen? Kölner Gericht verurteilt Bund zu Zahlung

Ein Apotheker zeigt eine FFP2-Maske.

Ein Apotheker hält im Dezember 2020 eine FFP2-Maske.

Das Oberlandesgericht Köln hat den Bund im Streit um die Bestellung von Corona-Masken zu einer Zahlung verurteilt.

Diese Rechnung ist mal so gar nicht aufgegangen – und das auch noch zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Der Bund ist im Streit um die Bestellung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie zur Zahlung von rund 85,6 Millionen Euro verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht Köln entschied am Freitag (19. Juli) zugunsten eines Maskenlieferanten und bestätigte dessen Anspruch auf Zahlung sowie den Annahmeverzug des Bundes bei Millionen von Masken.

Köln: Bund zu Zahlung von über 85 Millionen Euro verurteilt

Mit dieser Entscheidung konnte der Maskenlieferant in zweiter Instanz teilweise Erfolg erzielen. Zuvor hatte das Landgericht Bonn im Juni 2023 die Klage des Lieferanten abgewiesen. Im konkreten Fall ging es um die Zahlung des Kaufpreises und die Feststellung eines Annahmeverzugs seitens des Bundes.

Der Hintergrund des Rechtsstreits liegt in der Beschaffung von Schutzmasken während der Corona-Pandemie. Jens Spahn, der damalige Bundesgesundheitsminister, hatte im Jahr 2020 inmitten der Krise Lieferanten eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske zugesichert.

Jedoch verweigerte das Bundesgesundheitsministerium später die Bezahlung für einige Lieferungen, teils aufgrund von fehlerhaften oder verspäteten Lieferungen. Dies führte dazu, dass viele Lieferanten, angeblich in etwa hundert Fällen mit einem Streitwert von 2,3 Milliarden Euro, gegen den Bund klagten.

Das Oberlandesgericht Köln stellte klar, dass der Rücktritt des Bundes von dem Liefervertrag im verhandelten Fall unwirksam sei, da keine Leistungsfrist für den Lieferanten festgelegt worden war. Das Landgericht Bonn hatte zuvor die Auffassung vertreten, dass eine Fristsetzung in diesem Fall entbehrlich sei.

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Durch das Urteil des Oberlandesgerichts Köln wurde die Entscheidung des Landgerichts teilweise aufgehoben. Des Weiteren befand das Gericht, dass der Bund mit der Annahme von 14,6 Millionen FFP2-Masken und zehn Millionen OP-Masken des Lieferanten im Verzug sei.

Das Urteil des Oberlandesgerichts vom Freitag ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde nicht zugelassen, jedoch besteht die Möglichkeit, beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Davon will die Bundesregierung auch Gebrauch machen, wie am Samstag mitgeteilt wurde. (afp/aa)