In Köln wird die Stadtordnung geändert. Daraus ergeben sich auch neue Verbote. Die gelten ab sofort.
Neue VerboteIn Köln gelten jetzt härtere Regeln – geht um Drogen, Straßenmalerei und Musik
Straßenmalerei, Straßenmusik, Drogenkonsum, Grillen – der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14. November 2024 Änderungen der Kölner Stadtordnung beschlossen. Die neuen Regeln gelten seit dem 17. Dezember 2024.
Was sich ändert, wer davon betroffen ist – hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
Straßenmalerei in Köln ist hier verboten
- Für das Umfeld des Kölner Doms gilt künftig, dass Straßenmalerei dort nicht mehr erlaubt ist. Ausgenommen ist der Roncalliplatz.
- Die Verbotszonen: Bahnhofsvorplatz mit Trankgasse, Domkloster, Platz rund um den Kölner Dom, Kardinal-Höffner-Platz/Kreuzblume, „Unter Fettenhennen“ bis Wallrafplatz sowie „Am Hof“ bis Ecke „Dom Hotel“.
Neue Regeln für Straßenmusik in Köln
- Straßenmusik wird künftig auch in der Altstadt nur an den gekennzeichneten Orten erlaubt sein.
- Neben den bereits bestehenden vier erlaubten Spielorten rund um den Dom kommt einer „In der Höhle“ hinzu. Außerdem bleibt es im Rheingarten erlaubt, zu musizieren. Die Verbotszone beinhaltet auch den Kurt-Rossa-Platz (Schutz von Passanten und Passantinnen und Radfahrer und Radfahrerinnen an der Engstelle Hohenzollernbrücke) und den Abschnitt der Schildergasse zwischen „Kölner Bierbrunnen“ und Antonsgasse.
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Lachgas-Konsum in Köln: Das ändert sich
- Störendes Verhalten von Lachgas-Konsumenten und -Konsumentinnen in der Öffentlichkeit wird künftig im gesamten Stadtgebiet untersagt. Es droht ein Bußgeld.
- Dies betrifft zum Beispiel Vermüllung, Grölen, Belästigung von anderen Personen, Gefährdung anderer Personen durch Herumliegenlassen von leeren Kartuschen und Gasflaschen. Bisher bezog sich die Stadtordnung ausschließlich auf störendes Verhalten in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol, Drogen und ähnlichen Substanzen.
Verhalten auf öffentlichen Spielplätzen und Bolzplätzen
- Die Regeln für öffentliche Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet werden angepasst.
- Der Konsum von Cannabis und Lachgas wird dort nun explizit verboten. „Außerdem wird dort das Fahren mit E-Rollern/E-Scootern und das Befahren mit motorbetriebenen Fahrzeugen egal welcher Antriebsart untersagt“, teilt die Stadt mit.
Grillen in Köln: Wo es nicht mehr erlaubt ist
- Das Grillverbot gilt jetzt auch für öffentliche Verkehrsflächen. Diese Flächen werden von vielen Menschen genutzt. Deshalb ist es wichtig, dass sie nicht als Grillfläche benutzt werden.
- Beispiele für öffentliche Verkehrsflächen: Parkplätze von Behörden, Hotels oder Gaststätten, unbebaute Grundstücke, auf denen man parken kann, Plätze, auf denen Volksfeste stattfinden, Privatgrundstücke, die zum Parken freigegeben sind.
Glasflaschen und Dosen im Umfeld der Kölner Stadien
- Rund um die Stadien gelten nicht nur für Besucher und Besucherinnen, sondern auch für Passanten und Passantinnen vor Veranstaltungen besondere Regeln. Bisher durften aus Sicherheitsgründen vier Stunden vor dem Beginn einer Veranstaltung keine Glasflaschen oder Dosen mitgeführt werden. In Zukunft wird die Zeit (z.B. auf den Jahnwiesen) auf drei Stunden verringert.
Die Stadt weist darauf hin, dass die geänderte Kölner Stadtordnung in Kraft tritt, sobald diese im Amtsblatt der Stadt Köln veröffentlicht wurde. (mt)