Nach einer Klage gegen die Besetzung von Heike Kerscher als neue Leiterin des Amtes für Wohnungswesen hat das Verwaltungsgericht Köln in dem Verfahren eine Entscheidung gefällt. Nach Ansicht einer Mitbewerberin sei das Auswahlverfahren rechtswidrig gewesen.
Nach Bürokratie-PosseGericht hat über Zukunft von Kölner Amtsleiterin entschieden
von Adnan Akyüz (aa)
Heike Kerscher sollte bereits am 1. August 2021 ihren Posten als neue Leiterin des Kölner Wohnungsamtes antreten. Eine Klage einer Mitbewerberin hat aber verhindert, dass die Amtsleitung offiziell an Kerscher übertragen werden konnte.
Sie sollte den langjährigen Leiter Josef Ludwig, der pensioniert wurde, ablösen und hat den Zuschlag auch bekommen.
Köln: Klage gegen Besetzung der Leitung des Wohnungsamtes
Mit einem Eilantrag hatte die Mitbewerberin das Auswahlverfahren vor das Kölner Verwaltungsgericht getragen, da sie der Ansicht war, dass es rechtswidrig durchgeführt worden war.
Das sah das Kölner Gericht anders. Wie ein Sprecher auf Anfrage von EXPRESS.de am Montag (9. Januar 2023) mitteilte, wurde der Eilantrag der Mitbewerberin abgelehnt (Az: 19 L 1238/22).
Nehmen Sie hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teil:
Sie hatte zwei Punkte des Auswahlverfahrens als rechtswidrig erachtet. Zum einen habe ihrer Ansicht nach eine aktuelle Beurteilung ihrer Qualifikationen gefehlt. Zum anderen sei die Auswahlkommission nicht paritätisch besetzt gewesen, monierte sie.
Das Gericht musste den letzteren Teil, also die Zusammensetzung der Auswahlkommission, nicht mehr beurteilen. Denn: Die Mitbewerberin hat nach Ansicht des Gerichts in puncto Qualifikationen keine Chance, an Heike Kerscher vorbeizuziehen. Kerscher sei durchweg mit Bestnoten beurteilt worden, auch für ihre Zeit in leitenden Positionen, erkannte das Gericht an.
Wie der Gerichtssprecher weiter erklärte, müssten für eine erfolgreiche „Konkurrentenklage“, wie diese Verfahren auch genannt werden, entweder ein Fehler beim Auswahlverfahren oder die Aussicht, dass die klagende Person für die Stelle besser als die ausgewählte Person geeignet ist, gegeben sein. Heike Kerscher hätte also auch bei einem neuen Auswahlverfahren – ohne mögliche Fehler – die Nase vorn gehabt.
Heike Kerscher, die zuvor noch Abteilungsleiterin beim Wohnungsamt gewesen ist, kann ihren Posten also mit einer Verspätung von sechs Monaten antreten. Die Amtsleitung hatte bisher ihr Stellvertreter Gerhard Schultz übernommen. Da die Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtskräftig geworden ist, da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, können die Geschäfte nun offiziell an Heike Kerscher übertragen werden.