Zoff in Kölner KlinikVor Geburt seines Kindes: Mann verletzt Hebamme am Kopf
Köln – Wieder steht das ehemalige „Bistro De Lux“ in der Johann-Mayer-Straße in Kalk im Fokus eines Strafprozesses vor dem Kölner Landgericht. Im Jahr 2012 hatte der damalige Betreiber Gionatan F. (34) hier einen Schutzgelderpresser erschossen, teils gedeckt von Notwehr, und dafür drei Jahre Haft kassiert.
Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis soll der Italiener im Lokal einen schwunghaften Handel mit Kokain betrieben haben. Auch droht dem Angeklagten eine weitere Haftstrafe: Er soll im Krankenhaus Kalk eine Hebamme attackiert haben.
Köln: Kokain in Bistro in Kalk verkauft
Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft dem Mann im aktuellen Verfahren konkret vor, bis zu fünf Kilo Kokain in dem Lokal verkauft zu haben. Die Bar sei seit langem ein „verlässlicher Bezugsort für Kokain in Kalk“ gewesen, wie es die Anklägerin formuliert hatte.
Zum Prozessauftakt teilte sein Verteidiger Dietmar Bonn mit, sein Mandant werde sich schweigend verteidigen. Ein mitangeklagter Geschäftspartner räumte über seine Anwälte Martin Bücher und Jordana Wirths ein, im Bistro 1,5 Kilo Kokain verkauft zu haben. Zu Mittätern sagte er nichts.
Evangelisches Krankenhaus Köln Kalk: Hebamme mit Tacker verletzt
Gleichzeitig verhandelt das Landgericht ein Berufungsverfahren gegen Gionatan F., der sich gegen eine Verurteilung vom Amtsgericht zu einem Jahr Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung wehrt.
Er soll einer Hebamme im Evenagelischen Krankenhaus Kalk einen Tacker an den Kopf geworfen haben, nachdem es Streit um die Aufnahme seiner hochschwangereren Freundin gegeben habe. Das Paar verließ das Krankenhaus danach, das Kind kam in einer anderen Klinik zur Welt. Das Landgericht hat noch neun Verhandlungstage bis Ende November anberaumt.
Köln: Schutzgelderpresser in Kalk mit elf Schüssen getötet
Vor fünf Jahren stand der Beschuldigte zuletzt vorm Landgericht. Er hatte mit seiner Pistole elf Schüsse auf einen Mann abgegeben, der ihn erpressen wollte, dessen Leber, Milz, Magen, Lunge und Herz getroffen.
Das Landgericht urteilte, dass die ersten bereits tödlichen Schüsse in Notwehr erfolgten. Da das Opfer aber zunächst noch flüchten konnte und Gionatan F. diesem noch hinterher geschossen hatte, wurde er wegen versuchten Totschlags zu nur drei Jahren Haft verurteilt; obwohl der Mann wenige Stunden später in einer Klinik verstorben war.