Kölner Schock-FallSchüsse auf Alexander (19) haben jetzt Konsequenzen für Polizisten
Köln – Über ein Jahr ist es her, da entschied ein Zivilbeamter des Einsatztrupps, seine Dienstwaffe zu ziehen, als er den gesuchten Straftäter Alexander D. (19) verhaften wollte. Der 19-Jährige versuchte dabei zu fliehen – da schoss der Polizist fünfmal auf ihn. Dafür wird er sich jetzt bald vor Gericht verantworten müssen.
Sudermanplatz: Kölner Polizist schießt auf Alexander D.
Es passierte am 10. Juli 2019. Drei Zivilbeamte hatten den gesuchten Straftäter Alexander D. aufgespürt. Die Beamten besprachen die Lage und beschlossen, den Gesuchten auf der Krefelder Straße festzunehmen, wenn er aus der Spielhalle kommen würde, die er kurz zuvor betreten hatte.
Doch der 19-Jährige ist schneller wieder draußen, als die Beamten es glauben. Alexander D. erkennt die Verfolger – und spurtet los, um zu entkommen. Als er glaubt, die Polizisten abgeschüttelt zu haben, rennt er in einen Getränkehandel am Sudermanplatz. Aber: Die Beamten sahen ihn noch, als er in das Geschäft stürmte.
Straftäter Alexander D. mit gezückten Waffen am Sudermanplatz gestellt
Sie stellten Alexander D. mit gezückten Waffen. Die Lage war aussichtslos für D., der aber trotzdem alles riskierte – und wieder wegrennen wollte.
Fünf Schüsse peitschten durch den Laden, drei Geschosse trafen Alexander D.. Eine Kugel verfehlte knapp seine Wirbelsäule und trat am Hals wieder aus. Die zweite erwischte ihn am Rücken und trat vorne am Bauch wieder aus, ein drittes Geschoss drang in den Oberschenkel ein. Der 19-Jährige kippte nach vorne und blieb in einer großen Blutlache liegen.
Alexander D.: „Eigentlich müsste ich tot sein”
„Eigentlich müsste ich tot sein“, sagt der junge Kriminelle heute. Was er in dem Augenblick spürte, als die Kugeln ihn trafen? „Es war heiß, unfassbar heiß. Wie ein Feuer, wie eine Explosion in meinem Körper.“
Die entscheidende Frage lautete: Waren die Schüsse gerechtfertigt? Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer hatte auf EXPRESS-Anfrage noch vor wenigen Wochen gesagt, dass man Gutachten ausgewertet und das Verfahren bald abgeschlossen habe.
Schüsse am Sudermanplatz: Polizist muss vor Gericht
Das ist jetzt der Fall. Und die Anklagebehörde glaubt nun nicht mehr, dass die Verhältnismäßigkeit stimmte. Sie hat Anklage gegen den Schützen wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung erhoben.
Das Landgericht Köln ließ die Anklage zu. In wenigen Monaten werden sich Polizist und Straftäter im Gericht wiedersehen. Diesmal ist Alexander D. jedoch nicht der Angeklagte.