Vor dem Kölner Landgericht ist wegen eines Pferdetritts verhandelt worden. Die Klägerin bekam aber nicht das, was sie wollte.
Prozess vor Kölner LandgerichtReiterin will hohes Schmerzensgeld nach Tritt von Pferd

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Eine Reiterin wollte vor dem Kölner Landgericht unter anderem 10.000 Euro Schmerzensgeld für einen Pferdetritt erstreiten. Das undatierte Symbolfoto zeigt das Kölner Landgericht.
„Ich glaub’, mich tritt ein Pferd“ – für eine Frau ist die Redewendung zur schmerzvollen Realität geworden. Sie wurde auf einer Koppel von einem Pferd getreten, was für sie schwere Folgen hatte.
Vor dem Kölner Landgericht klagte sie daher auf 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie 2165 Euro Schadensersatz.
Prozess in Köln: Klägerin will Schmerzensgeld wegen Pferdetritt
Die Klägerin ist Reiterin und hat selbst ein Pferd. Das steht auf derselben Koppel wie das Pferd der Beklagten. Als sie ihr Tier von der Weide holen wollte und ihm Zaumzeug anlegte, sei das andere Pferd unbemerkt näher gekommen und habe ausgetreten, behauptete sie.
Die Klägerin erlitt durch den Tritt ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Rippenserienfraktur und innere Verletzungen. Sie musste ins Krankenhaus und war insgesamt sechs Wochen arbeitsunfähig.
Das Landgericht hat nun entschieden, dass die Klägerin Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 5850 Euro zustehen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
Pferdetritt vor Kölner Landgericht endet mit weniger Schmerzensgeld
Die Kammer war überzeugt davon, dass die Klägerin von dem Pferd der Beklagten getreten worden ist. Sowohl die festgestellten Verletzungen sowie die Angaben mit dem bereits früher geschilderten Unfallhergang passten.
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Die Klägerin treffe auch keine Mitschuld, weil sie etwa zu wenig Abstand zu dem Pferd der Beklagten eingehalten habe oder nicht gemerkt habe, dass sich das andere Pferd ihr genähert habe, heißt es in der Urteilsbegründung.
Allerdings hielt das Gericht ein Schmerzensgeld von nur 4000 Euro für die erlittenen Verletzungen als angemessen. Darüber hinaus wurden der Klägerin 1450 Euro für die Versorgung des Pferdes, 150 Euro für die Pflege ihrer beiden Katzen und des Hundes, 130 Euro Zuzahlung an die Krankenversicherung und 120 Euro für die beschädigte Kleidung zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (iri)