Heftige AufnahmenKind mit Tod bedroht? Psychisch Kranker terrorisiert Kölner Veedel

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Auf den Aufnahmen einer Überwachungskamera ist zu sehen, wie der Mann mit einem Hammer die Fenster eines Nachbarn einschlägt.

von Adnan Akyüz  (aa)

Köln – Mit dem Hammer eingeschlagene Scheiben, üble Beschimpfungen und Bedrohungen sind in einer Nachbarschaft im Kölner Osten keine Seltenheit. Ein psychisch kranker Mann verbreitet in einem Veedel auf der Schäl Sick Angst und Schrecken.

Die Anwohner sind es einerseits leid, dauernd von dem Mann terrorisiert zu werden. Auf der anderen Seite fragen sie sich, warum Behörden und Ärzte nicht konsequent eingreifen. Doch die Hürden für eine dauerhafte Unterbringung in einer Klinik sind hoch, wie ein Kölner Richter erklärt.

Immer wieder kommt es zu schweren Übergriffen auf Nachbarn oder deren Eigentum. Ein psychisch kranker Mann, Anfang 40, ist laut den Nachbarn schon seit über zwei Jahren eine Gefahr für sich und andere. So schildert Fabian K. (35, Name geändert), der mit seiner Familie im direkten Umfeld des psychisch kranken Mannes aus Köln lebt, seine Erlebnisse.

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Nachbarn haben Angst vor psychisch krankem Mann aus Köln

„Kürzlich hat der Mann einen Gully-Deckel durch ein Fenster einer Nachbarin geworfen. Da stand ein kleines Kind, das der Mann mit dem Tode bedroht hat. Auch läuft der Mann durch unsere Gärten und schaut in unsere Wohnungen. Einmal hat er auch mit einem Hammer die Scheiben eines anderen Nachbarn eingeschlagen. Vor zwei Jahren brabbelte er noch wirres Zeug vor sich hin. Mittlerweile schreit er rum und beleidigt alle auf übelste Weise. Die ganze Nachbarschaft ist total aufgelöst und wir fragen uns, warum der Mann immer wieder freigelassen wird. Er braucht Hilfe“, schildert der Familienvater aus Köln.

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Der psychisch kranke Mann läuft in den Gärten der Nachbarn rum und schaut durch ihre Fenster in ihre Wohnungen. Mehrere Aufnahmen von Überwachungskameras dokumentierten das Verhalten des psyschich kranken Mannes.

Aufnahmen einer Überwachungskamera dokumentierten die Angriffe des Mannes. In einem Video ist zu sehen, wie er mit einem Hammer ein Fenster einschlägt.

Kölner Nachbarn in Sorge um eigene Sicherheit: „Wir haben große Angst“

In den letzten zwei Jahren sei die Situation des Mannes schlimmer geworden. Seit 2018 habe es über 30 Vorfälle gegeben und es werde immer drastischer. Die Polizei sei schon häufig vor Ort gewesen. Auch, weil er laut der Nachbarn seine Medikamente nicht nehme, dafür aber harte Drogen wie Kokain.

„Er ist immer wieder für ein paar Wochen in Behandlung und kommt dann wieder zurück. Dann geht das ganze Spiel von vorne los. Wir haben echt große Angst“, erklärt der Nachbar.

Kölner Veedel in Angst: Mann hält ganze Nachbarschaft in Atem

Er ist frustriert, dass die Behörden und Ärzte nicht konsequent eingreifen: „Was muss noch alles passieren?“, fragt er sich. Aktuell sei der Mann wieder in der Merheimer Klinik. „Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis er wieder zurückkommt. Wir würden nicht zu Hause schlafen, wenn der Mann jetzt hier wäre.“ Für den Nachbar ist klar: „Der Mann gehört in die Forensik“.

Doch darüber kann der Nachbar natürlich nicht entscheiden. Das muss ein Richter tun. Losgelöst von diesem Fall, erklärt Richter Maurits Steinebach, Pressesprecher am Amtsgericht Köln, wann eine Unterbringung in eine psychiatrische Klinik in einem Strafverfahren in Betracht kommt.

Gericht muss über dauerhafte Unterbringung entscheiden

„Das Landgericht kann entscheiden, ob die Unterbringung in eine psychiatrische Klinik notwendig ist. Dafür sind die Hürden sehr hoch. Das regelt der Paragraf 63 im Strafgesetzbuch. Die Richter entscheiden dann mit Hilfe von Sachverständigen, ob eine Person untergebracht werden muss oder nicht. Dabei muss im Rahmen einer Prognoseentscheidung festgestellt werden, ob von der Person erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind“, erklärt der Richter.

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Auf den Aufnahmen einer Überwachungskamera ist zu sehen, wie der Mann mit einem Hammer die Fenster eines Nachbarn einschlägt.

Zu erheblich rechtswidrigen Taten könnte etwa zählen, wenn eine psychisch kranke Person völlig unvermittelt fremde Personen körperlich angreift. Der Richter weiter: „Eine Unterbringung erfolgt dann auf unbestimmte Zeit. Nach der Unterbringung wird regelmäßig geprüft, ob sich der Zustand der Person verändert hat und ob noch eine Gefahr von ihr ausgeht.“

Kölner Nachbarn wollen aus Angst vor krankem Mann umziehen

Darüber hinaus können Richter auch bei psychischen Krankheiten anordnen, dass eine Person kurzfristig in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird. Die Unterbringung ist zulässig, wenn und solange durch ein krankheitsbedingtes Verhalten gegenwärtig eine erhebliche Selbstgefährdung des Betroffenen oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer besteht. Den Antrag stellt in Köln ein Notarzt der Berufsfeuerwehr, erklärt der Richter.

Fabian K. jedenfalls hat die Faxen dicke und sorgt sich um seine Familie: „Wir werden bald umziehen, weil wir es nicht mehr aushalten.“