Skurriler ProzessEx-Freund will Besuchsrecht für Chiuhuahua-Hunde
Köln – Irre, womit sich das Amtsgericht auseinandersetzen musste. Nach der Trennung zoffte sich ein wohlhabendes Pärchen um zwei kleine Hunde.
Das Gericht sollte urteilen, wer die Fiffis behalten darf - und ob es für eine Partei ein Umgangs-oder Besuchsrecht gibt.
Tiere wurden gemeinsam gekauft
Sie sind so klein und finden Platz in einer Handtasche. Und trotzdem haben „Minnie-Maus“ und „Fussel-Maus“ einen ganz großen Prozess in Gang gesetzt.
Frauchen Sabine B. (51) hatte die inzwischen 14 Monate alten Tiere mit ihrem Ex-Freund gekauft.
„Sie wurde mir mit Gewalt abgenommen“
„Wir haben sie beide sehr gern. Sie sind für mich wie Kinder. Daher wollte ich sie auch unbedingt behalten“, erzählt die Rodenkirchenerin.
Aber auch ihr Ex wollte zumindest ein Tier, nachdem man sich getrennt hatte. „Minnie-Maus ist mir ans Herz gewachsen und lebte vier Monate nur bei mir. Bis sie mir mit Gewalt abgenommen wurde“, behauptet er.
Das Hin und Her um die Chihuahua-Hündinnen sorgte schließlich für das Aktenzeichen 111 C 129/16. Sogar die renommierte Rechtsanwältin Birgit Lietz wurde eingeschaltet.
„Wir haben dem Gericht erläutert, dass der ehemalige Lebenspartner nur als Mitbesitzer in den Papieren auftauchte, weil meine Mandantin dies aus Liebe zuließ.“
Ex-Freund forderte Umgangsrecht
Bezahlt hätte Sabine B. die Hunde bei der Züchterin. Daher seien es allein ihre Hunde.
Ersatzweise forderte dann der Ex-Freund, dass er beide Hunde im monatlichen Wechsel mit Sabine B. bei sich haben dürfe - also ein Umgangsrecht.
Hunde wurden Besitzerin zugesprochen
Wochenlang bangte Sabine B.: „In meinen schlimmsten Alpträumen glaubte ich, dass das Gericht die Geschwister tatsächlich trennen könnte.“
Doch das war wirklich nur ein Albtraum. Denn die Richterin hatte offensichtlich ein großes Hunde-Herz - und sprach Sabine B. beide Hündinnen zu.
Ex-Freund ist enttäuscht
Grund: Die Züchterin habe bei der Abgabe der Tiere gewollt, dass Sabine B. sie bekommt, weil sie sich gut um die kümmern würde.
Der Ex ist enttäuscht: „Ich muss das Urteil akzeptieren. Ich habe nicht geklagt, um Sabine zu ärgern. Ich hing wirklich an Minnie-Maus.“