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Irre Steuer-PosseIrrtum um nutzlose Wiese kostet Kölner Volker D. jetzt tausende Euro

Ein Mann steht auf einer Wiese.

Der Kölner Volker D. am Mittwoch (11. Dezember) auf seiner Wiese, die ihm jetzt wohl viel Geld kosten wird.

Mehr als eine Million Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide wurden in Nordrhein-Westfalen eingelegt. Unter den Betroffenen ist auch Volker D. aus Köln.

Die Freude über die geplante Nicht-Erhöhung der Grundsteuer durch Kämmerin Dörte Diemert im Kölner Stadtrat bleibt bei ihm wohl aus.

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, muss Volker D. ab 2025 für eine 2100 Quadratmeter große Wiese auf seinem Grundstück in Dellbrück 3389,06 Euro zahlen. Früher waren es nur 117 Euro.

Kölner soll über 3000 Euro mehr Grundsteuer für Wiese zahlen

Volker D.s Grundstück am Bensberger Marktweg umfasst insgesamt 4000 Quadratmeter und beinhaltet zwei Wohnhäuser und eine Halle, die früher von der Feuerwehr genutzt wurde. Diese Objekte sind korrekt bei der Neuberechnung bewertet worden.

Probleme bereitet die Wiese, die in einem Landschaftsschutzgebiet liegt und für Volker D. so gut wie nutzlos ist. „Ich kann damit nichts anfangen, darf dort weder bauen noch sie anderweitig nutzen“, erklärt er.

Der Grund für die hohe Grundsteuer auf die Wiese liegt in der Einstufung als Bauland. Für das Grundstück wurde der gleiche Bodenrichtwert angenommen wie für die bebaubaren Flächen. „Das ist völlig willkürlich geschehen“, so Volker D.

Ein zentraler Faktor für das Problem ist die Einordnung der Wiese. Sie fällt in die Zone des Innenbereichs und wird daher wie Bauland bewertet. „Warum das so passiert ist und ob das ein Versehen war, kann ich nicht beurteilen“, sagt Volker D. Eine andere Wiese in der Nähe wurde als Ackerland bewertet und kommt auf nur 7,20 Euro.

Knapp 2500 Euro würde ein Gutachten kosten, um den Wert der Wiese ermitteln zu lassen. Doch eine Garantie, dass dieses Gutachten vor dem Finanzamt Bestand hat, gibt es nicht.

Volker D. hofft auch nicht darauf, dass sein Widerspruch beim Finanzamt Köln-Ost Erfolg hat. „Wir waren dort mehrfach zu Gesprächen. Die Finanzämter werden sich an die geltenden Regeln halten“, meint er.

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Der Fehler beim Zuschnitt der Zonen ist zudem nicht rückwirkend änderbar, da das Bewertungsdatum auf den 1. Januar 2022 festgelegt wurde.

Volker D. kritisiert die Haltung der Behörden: „Dass die Betroffenen erstmal Geld in die Hand nehmen müssen, um Gutachten erstellen zu lassen, halte ich für ein Unding.“ (KI/red)