Es wird immer schlimmerHaus in bester Lage seit zehn Jahren verlassen – erschreckende Zahlen in Köln

Blick auf einen Hauseingang mit einem Plakat an der Fassade.

Das Wohnhaus an der Weyerstraße 49 in der Kölner Südstadt steht seit über zehn Jahren leer. Bei einer Demo am Dienstag (16. Juli) wurde es mit Plakaten beklebt, die auf den Zustand hinweisen.

Die Wohnungsnot in Köln wird immer schlimmer. Leerstehende Gebäude tragen dazu bei.

von Adnan Akyüz  (aa)

Das Wohnhaus an der Weyerstraße 49 in der Südstadt ist exemplarisch für ein großes Problem in Köln – es steht seit über zehn Jahren leer. Das Statistische Bundesamt hat kürzlich erste Ergebnisse des „Zensus 2022“ veröffentlicht. Neben der Entwicklung der Bevölkerung wurden etwa Zahlen zu Immobilien erfasst. Der Zensus liefert auch einen Überblick auf die Lage in Köln.

Ein Mehrfamilienhaus mit Gewerbeeinheit im Erdgeschoss in bester Kölner Lage. Das dürfte den Mund von Investorinnen und Investoren wässrig laufen lassen. Nur wohnt und arbeitet seit über zehn Jahren niemand dort.

Köln: Wohnhaus in der Südstadt steht seit über zehn Jahren leer

Der Kölner Wohnraumaktivist Kalle Gerigk, der mit seinen Demos in Köln in letzten Jahren schon häufiger auf ähnliche Missstände hingewiesen hat, stand am Dienstag (16. Juli 2024) erneut vor dem Gebäude an der Weyerstraße.

Bei seiner ersten Demo vor dem Haus war er als Mozarts „Vogelfänger“ verkleidetet, um auf die Tauben, die sich im Gebäude niedergelassen haben, aufmerksam zu machen. Das Motto seiner Demo: „Menschenwohl vor Taubenwohl!“.

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Kalle Gerigk, der bei der Stadt Köln angestellt ist, will mit seinen Aktionen erreichen, dass die Wohnungsknappheit in Köln nicht zusätzlich durch Leerstand verschärft wird. Die Daten des „Zensus 2022“, die das Statistische Bundesamt erhoben hat, stützen sein Anliegen.

Seit dem 25. Juni veröffentlicht das Amt nach und nach erste Ergebnisse, sobald sie ausgewertet sind. Eines dieser Ergebnisse ist etwa, dass es in Köln mit Stand 15. Mai 2022, dem Stichtag des Zensus, 567.401 Wohnungen gibt. Das Bundesamt hat auch erfasst, wie viele davon leer stehen: Insgesamt sind es 14.233. Das entspricht etwa 2,5 Prozent.

Ein Mann steht auf einer Leiter und bringt ein Plakat an einem Haus an.

Aktivist Kalle Gerigk hat am Dienstag (16. Juli) ein Plakat Haus an dem Haus an der Weyerstraße in Köln angebracht, um auf den Leerstand aufmerksam zu machen.

Konservativ betrachtet würden also über 14.000 Menschen eine Wohnung in Köln bekommen, vorausgesetzt es sind Ein-Personen-Haushalte. Geht man von zwei Personen pro Wohnung aus, wären das fast 30.000 Menschen.

Doch die Daten des Zensus gehen noch weiter in die Tiefe. Dabei zeigt sich auch, wie diese Zahlen zusammenkommen.

  1. 6886 Wohnungen sind innerhalb von drei Monaten für den Bezug verfügbar.
  2. 4049 Wohnungen stehen wegen laufenden bzw. geplanten Baumaßnahmen leer.
  3. 770 Wohnungen stehen vor einem geplanten Abriss oder Rückbau.
  4. 742 Wohnungen stehen vor einem Verkauf des Gebäudes oder der Wohnung.
  5. 393 Wohnungen sollen künftige Selbstnutzung werden.
  6. 1395 Wohnungen stehen aus sonstigen Gründen leer.
  7. 5174 Wohnungen stehen bereits zwölf Monate oder länger leer.

Hinter jedem leerstehenden Gebäude steckt eine Geschichte, warum es leer steht. Bei dem Haus Weyerstraße 49 bleibt es noch ungeklärt. Auf einen Brief von Kalle Gerigk habe der Eigentümer nicht geantwortet. Der Aktivist vermutet, dass dabei um Immobilienspekulation geht. Ob das wirklich so ist, bleibt unklar.

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Doch Geld mit Wohnraum lässt sich in Köln auch anderweitig gut machen. Etwa mit Kurzzeitvermietungen, wie sie etwa „Airbnb“ anbietet. Damit nicht immer mehr Wohnungen in Köln dieser Methode zum Opfer fallen, hat das Land NRW die Wohnraum-Identitätsnummer (WID) eingeführt. Mit der WID soll die Kurzzeitvermietung und Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln transparenter werden.

Zum 31. Dezember 2023 waren in Köln demnach 4.294 Anbieterinnen und Anbieter von Kurzzeitvermietung mit einer WID registriert. Köln verzeichnet damit erneut die größte Anzahl an Registrierungen unter den sechs NRW-Kommunen, in denen eine solche Regelung gilt.

Bis zu 90 (Studierende: 180) Tage je Kalenderjahr ist die Kurzzeitvermietung von Wohnungen zwar nicht genehmigungspflichtig, muss aber dem Amt für Wohnungswesen vorher angezeigt werden. Dazu sind alle, die Kurzzeitvermietung anbieten, gesetzlich verpflichtet.