von Adnan Akyüz (aa)
Rätselhafter FallKölner gibt XXL-Summe der Polizei – jetzt bekommt er tolle Nachricht

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In einer Tüte fand der 35-jährige Kölner das Geld. Die Entscheidung, die er dann traf, hat sich nun bezahlt gemacht. Das Symbolfoto wurde 2014 in Berlin aufgenommen.
Köln – Wer es findet, darf es behalten? So einfach ist es nicht in Deutschland. Doch ein Kölner (35) darf jetzt mehrere tausend Euro, die er in Neuehrenfeld gefunden hatte, behalten. Die Geldscheine lagen in einem Umschlag einer Plastiktüte im Gebüsch. Warum sie dort abgelegt wurden, bleibt wohl ein Rätsel.
- Kölner findet mehrere tausend Euro in Plastiktüte im Gebüsch in Neuehrenfeld
- Er gibt das Geld bei der Polizei ab
- Laut Gesetz haben Finder Anspruch auf gefundenes Geld, nachdem Ermittlungen durch Behörden abgeschlossen sind
Es war ein irrer Fund in Neuehrenfeld: Als ein Kölner im Oktober 2019 auf dem Fahrrad entlang der Schadowstraße radelte, fiel ihm die Tüte auf. Er schaute nach. Siehe da: mehrere tausend Euro in bar. Pflichtbewusst gab er das Geld bei der Polizei ab.
Fundgeld in Köln: Dürfen Bürger gefundenes Geld behalten?
Denn so sieht es auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Das regelt der Paragraph 812. Darin heißt es, dass der Herausgabeanspruch gilt. Sonst wäre es eine ungerechtfertigte Bereicherung.
Die Ermittlungen der Kölner Polizei führten auf die Fährte eines Kölners (28). Er stand im Verdacht, einen identischen Betrag bei einem Einbruch in Leverkusen gestohlen zu haben. Doch das Verfahren gegen ihn wurde durch Kölner Amtsgericht abgelehnt, erklärt Amtsgericht-Sprecher Maurits Steinebach auf EXPRESS-Anfrage.
Er muss aber sich bald wegen eines anderen Diebstahls in Düsseldorf vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. In dem Fall des mutmaßlichen Diebstahls des Geldes, das später gefunden wurde, gelte die Unschuldsvermutung.
Die bestohlene Person aus Leverkusen konnte weder den Umschlag, in dem das Geld war, wiedererkennen noch die Stückelung der Scheine nennen. So behandelte die Staatsanwaltschaft Köln den Fall als Fundsache, erklärte Sprecher Ulrich Bremer.
Ehrlicher Kölner darf gefundenes Geld behalten
Nach Ende der Ermittlungen ging das Geld über die Polizei zurück an die Fundstelle der Stadt. Die händigte das gefundene Geld laut eines Sprechers der Stadt dem Finder aus. Übrigens haben Finder die Möglichkeit auf die Auszahlung zu verzichten, wenn sie das Geld nicht wollen. Er hat das Geld an sich genommen und möchte anonym bleiben.
Jetzt darf er sich also auf den unverhofften Geldsegen freuen. Seine Ehrlichkeit hat sich ausgezahlt. Aber hält jetzt das Finanzamt die Hand auf? Müssen Bürger gefundenes Geld versteuern? EXPRESS fragte bei Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen nach.
Fundgeld in Köln: Muss ich gefundenes Geld versteuern?
Sprecherin Jessica Jasper erklärt: „Privatpersonen, die zufällig Geld finden und nach zivilrechtlichen Regelungen Eigentum an der Fundsache erwerben, müssen dies grundsätzlich nicht versteuern. Denn solche zufälligen Vermögenszuflüsse führen regelmäßig nicht zu einkommensteuerbaren Einkünften nach dem Einkommensteuergesetz.“
Rätsel um Fundgeld in Köln: Wie kam das Geld in das Gebüsch in Neuehrenfeld?
Anders verhält es sich aber bei Gewerbetreibenden. Die Sprecherin weiter: „Ist das Auffinden und der dadurch entstandene Vermögenszufluss allerdings beruflich oder betrieblich veranlasst, sind die Einnahmen grundsätzlich zu versteuern. Findet etwa ein Kinobetreiber verlorenes Geld und erwirbt nach zivilrechtlichen Regelungen daran Eigentum, können je nach Fallgestaltung Betriebseinnahmen vorliegen, die zu versteuern sind.“
Was die Behörden in diesem Fall nicht ermitteln konnten ist, wie und warum das Geld, das mutmaßlich aus einem Diebstahl in Leverkusen stammt, Monate später in einem Gebüsch in Köln-Neuehrenfeld landete.