Ein kurzes Nickerchen, dann das böse Erwachen: Süße Träume endeten für einen Reisenden (57) am Kölner Hauptbahnhof in einem kleinen Alptraum.
Video zeigt die TatKleines Nickerchen und böses Erwachen für Mann (57) in Kölner Hbf

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Am Kölner Hauptbahnhof, hier ein Foto vom 11. August 2021, wurde ein Reisender (57) am Freitag (14. Januar 2022) Opfer eines Diebstahls.
Das Gespräch war wohl sehr ermüdend: Am Kölner Hauptbahnhof ist ein Reisender (57) mit dem Handy in der Hand eingenickt. Prompt sah ein Dieb (59) seine Stunde gekommen und griff zu.
Der Tatverdächtige machte allerdings die Rechnung ohne die Videoüberwachung. Er hatte Freitagmittag (14. Januar 2022) kaum das Smartphone geklaut, da klickten für ihn auch schon die Handschellen. Schneller als er gucken konnte.
Kölner Hauptbahnhof: Reisendem das Handy aus der Hand geklaut
Der Reisende war in der E-Passage eingeschlummert. Als er gegen 12.20 Uhr wach wurde, stellte er fest, dass sein Handy, das er eben noch in den Händen gehalten hatte, weg war. Alle Kontakte, alle Fotos: weg. Ein kleiner Alptraum. Der 57-Jährige wandte sich direkt an die Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof und erstattete Anzeige wegen Diebstahls.
Drei Bundespolizisten werteten umgehend die Videoaufzeichnungen aus. Bingo! Darauf waren sowohl Tat als auch Tatverdächtiger deutlich zu sehen. Sofort fahndeten sie nach dem Mann – mit schnellem Erfolg. Bereits kurze Zeit später konnten die drei Beamten den Gesuchten noch im Hauptbahnhof stellen.
Alles drauf: Videoaufzeichnung überzeugte Kölner Haftrichter
„Auf Nachfrage gab der 59-jährige Verdächtige das Smartphone an die Beamten heraus. Diese eröffneten dem bereits polizeibekannten Mann den Straftatvorwurf des Diebstahls und nahmen ihn im Rahmen des beschleunigten Verfahrens zur Haftrichtervorführung vorläufig fest“, so eine Sprecherin der Bundespolizei.
Auf Grund der Alkoholisierung des Tatverdächtigen, er hatte bereits mittags 2,14 Promille, wurde die Vernehmung auf den Folgetag verlegt. Zwar versuchte der 59-Jährige noch, die Beamten zu überzeugen, dass er das Telefon lediglich gefunden habe – die Videoaufzeichnung überzeugte jedoch auch den Haftrichter. Er schickte den Mann in U-Haft. (iri)