Kölner Kind starb in KlinikKönnte Selin (†4) noch leben? Gutachten liegt jetzt vor
Köln – Der Tod des eigenen Kindes ist der schlimmste Schicksalsschlag, den Eltern erleiden können. Vor allem dann, wenn sie davon überzeugt sind, dass Ärzte daran Schuld seien. Für Familie Ismet aus Vingst ist der Fall klar: Ihre kleine Selin (†4) würde noch leben, wenn sie rechtzeitig und richtig behandelt worden wäre. Und das haben die Eltern jetzt auch schriftlich: Das Ergebnis eines Gutachtens liegt vor.
Selin starb in Kölner Klinik an Lungenentzündung
Rückblick: Mit hohem Fieber bringen die Eltern Selin am 22. Dezember vergangenen Jahres in die Notfall- und Aufnahmeambulanz der Kinderklinik Porz am Rhein. Dort wird ein Infekt der oberen Luftwege festgestellt. Die behandelnde Assistenzärztin entlässt die kleine Patientin wieder. Empfohlen wird unter anderem, viel zu trinken und mit Medikamenten oder kühlenden äußeren Anwendungen das Fieber zu senken. Auch eine Wiedervorstellung bei einem Arzt wird angeraten, wie aus dem Klinikschreiben hervorgeht.
Drei Tage später bringen die Eltern ihr Kind am frühen Abend erneut in die Klinik. Selins Zustand hat sich dramatisch verschlechtert. Weil die Porzer Kinderklinik keine Intensivstation hat, ordnet der behandelnde Oberarzt die Überweisung in die Kinderklinik Amsterdamer Straße an. Dort stirbt das kleine Mädchen.
Todesursache war laut Obduktion eine Lungenentzündung. Das Gutachten, das von einem allgemein beeideten, gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Kinder- und Jugendheilkunde erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass „die Chance einer Heilung durch rechtzeitige Therapie gegeben gewesen wäre“.
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Der Gutachter, ein Universitätsprofessor, der von Selins Familie beauftragt worden war, stellt „schwerwiegende medizinische Fehler sowohl in der Diagnostik als auch in der Therapie“ fest. Dem Schreiben zufolge hatte Selin eine vorgeschädigte Lunge, eine Folge eines Atemnotsyndroms, das sie bei der Geburt erlitten hatte. Der Gutachter ist daher auch der Ansicht, dass auch schon die behandelnden Kinderärzte Fehler gemacht hätten, da sie dem Atemnotsyndrom nicht ausreichend nachgegangen seien.
Kölner Oberstaatsanwalt: Ermittlungen im Fall Selin noch nicht abgeschlossen
Aber: Welche Aussagekraft hat dieses Gutachten möglicherweise vor Gericht? Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer erklärt dazu auf EXPRESS-Anfrage: „Auch ein von privater Seite in Auftrag gegebenes Gutachten ist stets von Relevanz, wenn es der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt wird.“ Zum aktuellen Sachstand im Fall Selin wollte Bremer keine Angaben machen. „Die Ermittlungen dauern noch an“, so der Oberstaatsanwalt.
Große Betroffenheit in Kölner Klinik nach Selins Tod
Eine EXPRESS-Nachfrage beim Krankenhaus Porz am Rhein blieb bis Sonntag unbeantwortet. Mit Blick auf das laufende Verfahren hatten die Verantwortlichen bereits zuvor erklärt, dass man sich nicht näher äußern wollte. Gleichwohl hatte der Geschäftsführer der Klinik, Sigurd Claus, betont, wie groß die Betroffenheit nach Selins Tod in der Klinik war.
„Der Tod eines Kindes ist immer sehr tragisch, und ich möchte der Familie meine Anteilnahme aussprechen", so Claus gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Aus den mir vorliegenden Daten kann ich persönlich aber keine Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht unsererseits feststellen."
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Das sieht Familie Ismet anders. Vater Nordzahn hatte am Sonntag erneut zu einer Kundgebung aufgerufen: Etwa 40 Demonstranten machten erst vor der Kinderarztpraxis in Vingst ihrer Trauer und Wut Luft, später wollten sie zur Kinderklinik nach Porz fahren.
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Dort hatten bereits Anfang Januar rund 400 Teilnehmer mit Bannern und Fotos des Mädchens protestiert. Vater Nordzhan sagte am Sonntag zum EXPRESS: „Durch das Ergebnis des Gutachtens hoffen wir, das alle Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.“