Tagsüber Betreuer für Kinder, nachts ihr schlimmster Feind: Ein 55-jähriger Mann muss nach dem Urteil am Kölner Landgericht lange ins Gefängnis.
Heftige FälleKölner OGS-Betreuer muss elf Jahre in Haft – „sadistisch, sexuell gestört“
Ein OGS-Betreuer von einer Grundschule in Köln-Mülheim muss nach der Verurteilung wegen der Anstiftung zum schweren sexuellen Kindesmissbrauch für elf Jahre ins Gefängnis.
Der Vorsitzende Richter, Christoph Kaufmann, sprach laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ über das Doppelleben des 55-jährigen Mannes, den man als freundlich und hilfsbereit kannte, der jedoch nachts am Computer seine sadistische Seite auslebte.
Haft-Urteil in Köln: Über Datingseite zum Kindesmissbrauch
Der Angeklagte habe, so die Feststellungen des Kölner Landgerichts, im Internet gezielt Möglichkeiten gesucht, seine pädophilen Neigungen auszuleben. Über eine philippinische Datingseite habe er Kontakt zu Müttern aufgenommen, die gegen Bezahlung zum sexuellen Missbrauch ihrer Kinder bereit gewesen seien. Einzelpreis: meist etwa 30 Euro.
Laut Gericht lieferte die Sicherstellung zahlreicher Chatverläufe Beweise für schlimmste Missbrauchsphantasien. Diese beinhalteten unter anderem die Beteiligung von Hunden und den Konsum von Exkrementen. Ob es wirklich dazu kam, blieb unklar.
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„Wie kann man auf so grausame Weise solche Phantasien inszenieren, während die eigenen Kinder nebenan schlafen und Sie dann paar Stunden später Grundschulkinder betreuen?“ fragte Richter Kaufmann während des Prozesses. Er erklärte weiter, dass diese Handlungen nicht nur von einem massiven moralischen Verfall zeugen, sondern auch von einer „sexualen Störung“ mit „ausgeprägter sadistischer Komponente“. Er solle sich im Gefängnis darüber klar werden und eine Therapie in Betracht ziehen.
Der Angeklagte hatte über seine Verteidiger im Prozess die Vorwürfe bestritten. Bei einer Durchsuchung räumte er jedoch ein, der Urheber der Chats zu sein, und erklärte: „Das könnte man falsch verstehen.“
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Seiner Aussage nach sei er an sexuellen Beziehungen zwischen Müttern und ihren volljährigen Töchtern interessiert gewesen. Richter Kaufmann bezeichnete die von der Verteidigung vorgeschlagene „Verbalerotik“ als realitätsfern. „Dass solche Livevideos nicht mehr existieren, macht sie und die Chats nicht weniger eindeutig“, betonte er.
Trotz jahrelanger Arbeit als OGS-Betreuer und einem bislang tadellosen Erscheinungsbild sitzt der 55-Jährige jetzt in Untersuchungshaft. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Thomas Werner) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.