Branche brodeltStadt führt Gebühr wieder ein – was Kölner Wirten jetzt blüht

Köln: Bei Wilma Wunder in der Friesenstraße gibt es besonders viele Plätze draußen, auch in der kalten Jahreszeit.

Die Stadt führt die Gebühren für die Außengastronomie-Flächen wieder ein. Auf dem Foto ist der Außenbereich des Kölner Lokals „Wilma Wunder“ am 4. Januar zu sehen.

Was kommt mit den wiedereingeführten Gebühren für den Außenbereich wirklich auf die Kölner Wirte zu? Die Stadt erklärt, welche Einnahmen sie voraussichtlich nun wieder erhält und was mit dem Geld passieren wird.

von Madeline Jäger  (mj)

Die Kölner Wirte sind alles andere als begeistert. Nachdem die Stadt die Sondernutzungsgebühr für die Gastronomie-Außenflächen während der Corona-Pandemie 2020 und 2021 abgeschafft hat, müssen die Wirte 2022 wieder dafür zahlen – obwohl die Corona-Krise noch in vollem Gange ist. In der Branche brodelt es, vor allem der Zeitpunkt der Wiedereinführung schmeckt vielen Gastronomie-Betrieben in Köln ganz und gar nicht.

Gegenüber EXPRESS.de schildert die Stadt, wie viele Gastronomen betroffen sind und was mit den Einnahmen passieren soll.

Kölner Wirte zahlen für Außenbereich mindestens 152,50 Euro

„Bisher wurden bereits rund 70 Genehmigungen für 2022 erteilt. Zudem sind mehr als 30 Anträge in Bearbeitung, die sukzessive abgearbeitet werden. Da einige Wirte und Wirtinnen noch Betriebsferien haben oder erst zum Saisonbeginn die Außengastro beantragen, wird diese Zahl zeitnah weiter steigen. Im Stadtgebiet gab es zuletzt rund 2.000 Gaststättenbetriebe, die eine Sondernutzungserlaubnis für eine oder mehrere Außengastro-Flächen besaßen“, antwortet Stadtsprecherin Simone Winkelhog auf EXPRESS.de-Anfrage.

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Doch welche Summe kommt da eigentlich wirklich auf die Wirte und Wirtinnen zu?

„Für eine Erlaubnis auf Sondernutzung durch Außengastro fallen Verwaltungsgebühren und Sondernutzungsgebühren an. Die Sondernutzungsgebühren, die ab 2022 – so hat es der Rat beschlossen – wieder erhoben werden, fallen für die Nutzung des öffentlichen Raums an und berechnen sich nach der Fläche. Diese Gebühren haben sich nicht verändert. Eine Änderung gibt es bei den Verwaltungsgebühren. Bisher fielen für jeden Bescheid auf Sondernutzung Verwaltungsgebühren in Höhe von 400 Euro an. Nun erfolgte im Januar jedoch eine Anpassung. Jeder Antrag auf Sondernutzung kostet nun einen Mindestsatz von 152,50 Euro Verwaltungsgebühr“, erklärt die Stadtsprecherin.

Und was ist mit den Wirten, die bereits eine Außengastronomie-Fläche haben und diese weiterführen möchten? Auch die müssen den Mindestbetrag zahlen. Denn auch die bloße Verlängerung bestehender Außengastro-Flächen, an denen nichts geändert wird, kostet 152,50 Euro.

„Ändern Wirte und Wirtinnen etwas an ihren Flächen beziehungsweise an bisherigen Plänen, wird – zukünftig zuzüglich zum Mindestsatz – der weiter entstandene Verwaltungsaufwand (beispielsweise Ortstermin, Stellungnahme-Verfahren mit Polizei, Feuerwehr und anderen städtischen Dienststellen) in Rechnung gestellt“, so Winkelhog weiter.

Köln: Stadt nimmt nun wieder mindestens 305.000 Euro ein

Das sind bei 2.000 Anträgen hohe Einnahmen für Köln in Höhe von mindestens 305.000 Euro. Doch was macht die Stadt mit den Einnahmen aus der wiedereingeführten Sondernutzungsgebühr, die sie nun von den Kölner Wirten erhält?

„Die Einnahmen fließen als Ertrag in den Gesamthaushalt ein. Es handelt sich also um allgemeine Deckungsmittel ohne konkrete Zweckbindung“, antwortet die Stadtsprecherin auf EXPRESS.de-Anfrage.

Unschöne Aussichten für die von der Pandemie ohnehin gebeutelten Kölner Gastronomen, die aktuell aufgrund der Corona-Beschränkungen oft außerdem auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, wie der Sprecher des Kölner Vereins „Gastro Kwartier Latäng“ Markus Vogt im EXPRESS-Gespräch schildert. Der Sprecher kritisiert die Lage und die neue Überbrückungshilfe (IV), denn die Hilfe würde leider nicht alle Kosten für Mitarbeitende und Materialien decken.