Der Rekordfund des Kölner Zolls – jetzt sind weitere Details klar. Der Ladenbesitzer muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten.
Rekord-Fund des ZollsKölner Ladenbesitzer (30) im Visier – „hätte für 50.000 Shishas gereicht“
Dieser Fall hat bereits im Laufe dieser Woche hohe Wellen geschlagen! Am Mittwoch (13. März 2024) hatte der Kölner Zoll über einen Rekordfund informiert – etwa 530 Kilogramm Wasserpfeifentabak und fast 70 Liter unversteuerte E-Liquids waren einen Tag zuvor bei Durchsuchungen in einem Kölner Tabakladen sichergestellt worden.
Am Freitag (15. März) wurden der Öffentlichkeit genauere Details präsentiert. Im Visier der Ermittlungen steht nun der 30-jährige Inhaber des Kölner Ladens (linksrheinisch), gegen den bereits am Tag des Fundes ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde.
30-jähriger Ladeninhaber muss sich nun in Steuerstrafverfahren verantworten
„Eine größere Menge an Wasserpfeifentabak haben wir in einem Tabakladen noch nie sichergestellt“, erklärt Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. „Dieser Rekordaufgriff hätte für mehr als 50.000 Shishas gereicht. Mehr als zwei Drittel des Tabaks ist unversteuert und wir haben den Verdacht, dass es sich um illegal hergestellten Shisha-Tabak handelt, bei welchem die Gewinnspanne häufig höher ist als beim Drogenhandel.“
Der restliche augenscheinliche Shisha-Tabak war als normaler Pfeifentabak getarnt oder wurde aufgrund verbotener Verpackungsgröße sichergestellt.
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Bei dem Einsatz am Dienstag (12. März) hatten Zollkräfte auch drei weitere Kölner Tabakläden überprüft und insgesamt in den Geschäften fast 70 Liter unversteuerte E-Liquids, 57 Kilogramm Melasse und vier Liter Glycerin sichergestellt.
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Der Hintergrund: Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen nikotinhaltige Substanzen für die Verwendung von E-Zigaretten wie E-Liquid der Tabaksteuer. Zum 1. Januar 2024 stieg diese von 0,16 Cent auf 0,20 Cent pro Milliliter. Da die Gewinnspannen aber hoch sind, ist das illegale Geschäft durchaus lukrativ.
„In illegal hergestelltem Wasserpfeifentabak haben wir schon Reste von Metall, Kunststoff und Mäusekot gefunden. Wenn man sich die illegalen Produktionsstätten, von denen auch unsere Zollfahndung gerade in NRW in jüngerer Vergangenheit einige ausgehoben hat, mal anschaut, wundert mich das nicht“, so Ahland weiter.
Der Gesamtsteuerschaden liegt im Kölner Fall bei etwa 50.000 Euro. Die weiteren Ermittlungen führt nun wie üblich das Zollfahndungsamt Essen.