von Adnan Akyüz (aa)
Krasser FallKölner 2005 ohne KVB-Ticket erwischt – verjährt das nicht?
Köln – Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) vergessen nicht. Vor einer halben Ewigkeit ist der Kölner Ferdi K. (33, Name geändert) schwarz gefahren. Er hat am 25. November 2019 Post von der KVB erhalten, dass er doch das erhöhte Beförderungsentgelt für eine Fahrt aus dem Jahr 2005 zahlen möchte. Warum braucht die KVB so lange, um sich das Geld zu holen?
Kölner bei Fahrt im Jahr 2005 ohne Fahrschein erwischt
Als der gebürtige Kölner auf dem Heimweg von seiner Ausbildungsstelle zum Steuerfachangestellten in Wuppertal nach Seeberg war, fuhr er am 29. April 2005 mit der KVB-Linie 15. Dabei wurde er ohne gültigen Fahrschein erwischt. Damals betrug das erhöhte Beförderungsentgelt noch 40 Euro, heute sind es 60 Euro.
KVB: Kölner schon mehrmals schwarz gefahren
Bis Ende November 2019 habe der Kölner keine Post von der KVB bekommen, sagt er. Jedenfalls nicht für diese Fahrt. Eigenen Angaben zufolge habe er erst kürzlich für mehrere Fahrten ohne gültigen Fahrausweis über 1200 Euro an die KVB überwiesen. „Ich dachte, damit ist alles erledigt. Das war eine doofe Phase“, sagt er.
Kölner Schwarzfahrer muss 185,50 Euro an KVB zahlen
Als der Brief mit der Forderung, die mittlerweile 185,50 Euro beträgt, angekommen ist, habe er sich gewundert. „Ich habe mich auch ein bisschen geärgert, da ich dachte, dass ich alles beglichen habe“, so Ferdi K., der sich dann an den EXPRESS wandte. Der Kölner fragt sich, ob Schwarzfahren nicht verjährt.EXPRESS hakte bei der KVB nach. Warum braucht die KVB über 14 Jahre, um sich das Geld zu holen?
Schwarzfahrer in Köln: Warum braucht die KVB so lange?
Sprecher Matthias Pesch erklärt: „Wir nutzen jeden Weg, um uns das Geld zu holen. Dazu gehört auch ein Vollstreckungstitel, den wir vor Gericht erstreiten müssen. Dann können wir unsere Forderung 30 Jahre aufrechterhalten.“
Dass es so lange dauert, liege in den meisten Fällen auch an den Fahrgästen. „Es kommt schon mal zu Komplikationen. Es kommt vor, dass Menschen zahlungsunfähig sind oder die Raten nicht überweisen“, so Pesch.
Das sagt der Anwalt
EXPRESS fragte bei dem Kölner Anwalt Sebastian Schölzel nach. Verjährt Schwarzfahren nicht irgendwann? Anwalt Schölzel erklärt: „Wenn Gläubiger einen Vollstreckungstitel vor Gericht erstreiten, ist dieser 30 Jahre gültig. So lange kann die Forderung dann geltend gemacht werden. Gibt es keinen Vollstreckungstitel, verjährt Schwarzfahren nach drei Jahren. Mit dem ersten Mahnbescheid wird die Verjährung allerdings gehemmt, setzt also aus. Nach 30 Jahren verjährt der Anspruch aber komplett.“
Kölner Schwarzfahrer zahlt Strafe
Zudem gebe es sehr viele andere Verfahren wegen Schwarzfahren, die schon mehrere Jahre zurück liegen und das Geld immer noch nicht da ist. Die KVB will aber auf Anfrage keine genauen Angaben bezüglich „internen Abläufen“ machen.
Der Kölner Ferdi K. hat jetzt eine Faust in der Tasche gemacht und das fällige Geld an die KVB überwiesen. „Jetzt ziehe ich bei jeder Fahrt einen Fahrschein. Ich habe daraus gelernt.“