KVB widersprichtNach Bahn-Unfall: Anwohner mit klarer Forderung für Kölner Kreuzung
Köln – Unter der Woche knallte es erneut. EXPRESS hatte vom schlimmen Unfall an der Ampel auf der Aachener Straße nahe des Aachener Weiher berichtet.
Gegen 17.15 Uhr wurde hier am Mittwoch (27. Januar) ein Mann (60) von einer KVB-Bahn der Linie 1 erfasst. Ein Anwohner fordert nun striktes Handeln. EXPRESS prüft seine Forderungen.
- Reaktion auf Unfall an Kölner Bahnübergang
- Anwohner fordert Schranke zur Sicherung
- KVB und Polizei bestätigen die Forderung nicht
Unfall mit KVB-Bahn auf Aachener Straße in Köln
Nach Erkenntnissen der Polizei soll die Person trotz roter Ampel am Übergang Aachener Straße/Richard-Wagner-Straße (Nähe Aachener Weiher) auf die Gleise getreten sein. Der 60-Jährige hatte die Bahn offenbar nicht gesehen. Dort kam es zum Unfall.
Ansgar F. (Name von der Red. geändert), wohnt unmittelbar neben der besagten Stelle und wurde durch die Sirenen der Rettungswagen aufgeschreckt.
Zur Vermeidung weiterer Unfälle fordert er jetzt den Aufbau einer Schranke. Wenn die Bahn schnell einfahre, würden unachtsame Fußgänger leicht mitgerissen und erfasst werden, vermutet F.
Schranke an Kölner Bahnübergang: Das sagt die KVB
Aber macht eine Schranke an diesem Bahnübergang überhaupt Sinn? EXPRESS hakte bei den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) nach.
Ein Sprecher bestätigt zunächst die Problematik: „Generell kann ich sagen, dass die genannte Stelle gerade deshalb mit der Sicherung (Ampel mit Rotlicht, Anm. d. Red.) ausgestattet worden ist, weil dort immer wieder Straße und Schienenweg 'wild' gequert wurden.“
Er betont jedoch, dass solche Sicherungseinrichtungen natürlich nur dann helfen, wenn sie von den Fußgängern auch beachtet werden. „Auch Schranken werden umgangen oder über- bzw. unterwunden.“ Als besonderer Unfallschwerpunkt rage die Stelle jedoch nicht heraus.
Auch die Polizei lässt auf EXPRESS-Nachfrage verlauten, dass es keine ausufernden Vorkommnisse an der Stelle in den letzten drei Jahren, gar nur einen einzigen vor jenem in dieser Woche gegeben habe.
Generell richte sich die Sicherheitsausstattung an Bahnübergängen nach den gesetzlich vorgeschriebenen Verordnungen, so der Sprecher der KVB. Dabei komme es auf die Lage der Strecke und die Sichtverhältnisse an.
Mit einer Halbschranke sei ein Übergang erst dann zu sichern, wenn diesen mehr als 50 Kraftfahrzeuge am Tag passieren.