Landgericht KölnMann (39) muss lange in Haft – Betrug mit Corona-Testzentren in Millionenhöhe

Blick auf eine Statue der Justitia.

In Köln wurde ein Mann am Mittwoch (19. Juni) vor dem Landgericht wegen Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt. Unser Symbolfoto zeigt eine Statue der Justitia im Landgericht Bonn.

Ein 39-Jähriger wurde vom Landgericht Köln wegen millionenschweren Betrugs mit Coronatestzentren zu einer Haftstrafe verurteilt.

Das Landgericht Köln hat einen 39-Jährigen wegen Betrugs in Millionenhöhe im Zusammenhang mit Coronatestzentren zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Gericht verurteilte den Mann am Mittwoch (19. Juni) zu fünfeinhalb Jahren Haft. Laut einer Gerichtssprecherin wurde der Mann unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Köln: Haftstrafe für Betrug mit Corona-Testzentren

Während der Coronapandemie hatte der Verurteilte von März 2021 bis Mai 2023 ein Netz von Coronatestzentren in Köln, Euskirchen, im Rhein-Erft-Kreis und im Rhein-Kreis Neuss aufgebaut und dabei als Geschäftsführer einer Gesellschaft agiert.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Testungen, die nicht durchgeführt oder falsch abgerechnet wurden, gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung massenhaft abgerechnet zu haben.

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Die Staatsanwaltschaft schätzte den entstandenen Gesamtschaden auf rund 19 Millionen Euro. Aus den Abrechnungsgeldern, die an die Gesellschaft geflossen waren, soll der Angeklagte sich selbst unter anderem durch Auszahlungen etwa sechs Millionen Euro verschafft haben.

Nach Ansicht des Richters habe der Angeklagte die „pandemische Notlage“ ausgenutzt und „die eigenen Interessen vollkommen über die der gesamten Gesellschaft gestellt.“

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Im Prozess hatte der 39-Jährige die Vorwürfe weitestgehend gestanden. Auch, das unberechtigte Führen eines Doktortitels.

Der Angeklagte, der keinen Hochschulabschluss hat, hatte nach Überzeugung des Gerichts eine Promotionsurkunde gefälscht und damit die Eintragung des akademischen Grads in seinen Personalausweis erschlichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Adnan Akyüz) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier. (afp/aa)