Maus-Alarm bei ReweJetzt äußert sich die Stadt: Warum wird die Kölner Filiale nicht geschlossen?

Eine Maus sitzt in einem Hauseingang und frisst einen Wurm.

Eine Maus sitzt in einem Hauseingang und frisst einen Wurm (undatiertes Symbolfoto). In einer Kölner Rewe-Filiale wurde eine Maus in der Backwarenabteilung fotografiert.

Nach einer Maus-Sichtung bei einem Rewe in Köln stellt sich die Frage: Hätte die Filiale nicht geschlossen werden müssen?

von Matthias Trzeciak  (mt)

Eine Maus in einem Kölner Supermarkt! Wie fies ist das denn?

In einer Rewe-Filiale im Stadtteil Longerich wurde das Tier sogar dabei fotografiert, wie es genüsslich an einem Muffin in der Bachwarenauslage knabberte.

Maus bei Rewe in Köln – Maßnahmen eingeleitet

Der Ekel-Vorfall hat aber keine weitreichenden Konsequenzen. Relativ gelassen reagierte ein Sprecher der Supermarktkette gegenüber „Bild“: „Mäuse sind in Großstädten wie Köln ubiquitär (weitverbreitet, d.Red.). Vor diesem Hintergrund werden unsere Märkte regelmäßig von internen wie externen Spezialisten überprüft und ggf. für Lebensmittelgeschäfte zulässige Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. In dem von Ihnen genannten Fall sind bereits Maßnahmen eingeleitet, welche konsequent kontrolliert und ggf. angepasst werden.“

Aber hätte die Filiale nicht von der Stadt Köln geschlossen werden müssen? Immer wieder kommt es in Köln zu Mäuse-Sichtungen.

Zuletzt sorgte ein ähnlicher Fall bei „Hans im Glück“ im Mediapark für Aufregung. In dem Restaurant im Cinedom-Gebäude hatte die Behörde „Lebensmitteltransparenz-NRW“ am 28. Februar 2024 eine unangekündigte Kontrolle durchgeführt. Sowohl in der Küche als auch im Gastraum wurde wiederholt Mäusekot gefunden.

Inzwischen sei eine Firma bezüglich der Schädlingsbekämpfung vor Ort gewesen, bestätigte eine Sprecherin von „Hans im Glück“ auf EXPRESS.de-Nachfrage. Wie bei Rewe läuft auch hier der Betrieb weiter.

So geht die Stadt Köln bei einem Mäusebefall vor

EXPRESS.de hakte bei der Stadt Köln nach. „Die Feststellung eines Mäusebefalls geht nicht zwangsläufig mit der Schließung eines Betriebes einher“, erklärt eine Stadt-Sprecherin. Es sei immer im Einzelfall zu prüfen, ob eine Schließung als „ultima ratio“ notwendig ist.

Dabei seien in der Gesamtschau viele Dinge zu berücksichtigen. So wird ein Mäusevorfall beurteilt:

  1. Wie schwerwiegend ist der Befall?
  2. Wann ist der Befall zum ersten Mal bemerkt worden und welche Maßnahmen wurden durch den Betrieb ergriffen?
  3. Betrifft der Befall auch die hygienisch sensiblen Bereiche?
  4. Welche Produkte werden in dem Betrieb gehandelt (unverpackte Lebensmittel oder nur verpackte Lebensmittel)?

„Ordnungsbehörden müssen immer nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit handeln. Das bedeutet, dass das mildeste Mittel gewählt werden muss, um den Mangel abzustellen. In manchen Fällen genügt dann auch die Anordnung einer Grundreinigung sowie die Anordnung von Bekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma oder die temporäre Teilschließung eines Bereiches, z.B. eines Backshops mit unverpackten Waren“, beschreibt die Stadt-Sprecherin das Vorgehen.

Dann drohen Schließung und Strafverfahren

„In besonders schweren Fällen werden Betriebe umgehend geschlossen und erst nach erfolgter Grundreinigung, Schädlingsbekämpfung und erneuter Kontrolle wiedereröffnet. Zusätzlich werden dann auch Strafverfahren eingeleitet.“

Gastro oder Supermarkt: Es gibt teilweise auch Unterschiede in den Maßnahmen.

„Im Unterschied zu Supermärkten gibt es in der Gastronomie immer Produktionsbereiche (Küche), in denen Lebensmittel zubereitet werden und danach zum Teil ohne Erhitzungsschritt durch den Gast verzehrt werden. Das ist bei der Einzelfallentscheidung und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen“, erklärt die Stadt-Sprecherin.