Prozessauftakt wegen einer Bluttat in einer Kölner Wohngruppe: Ein 65-Jähriger muss sich wegen Totschlags verantworten.
Mitbewohner (†41) in Köln getötet?Angeklagter (65) mit Handschelle an Rollstuhl gefesselt – verwirrter Auftritt
Der Mann (65), der am Montag (3. Juni 2024) im Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben wird, wirkt verwirrt. Als kurz darauf die Anklage gegen ihn verlesen wird, versteht er den Inhalt kaum.
Doch der 65-Jährige gilt als verhandlungsfähig. Dies hat ein Gutachter bescheinigt. Der Angeklagte soll im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit seinen Mitbewohner (†41) getötet haben. Der Vorwurf: Totschlag.
Prozess in Köln: 65-Jähriger wegen Totschlags angeklagt
Der Mann, der an einem hirnorganischen Psychosyndrom leidet und unter anderem einen Hirnschlag hatte, lebte mit dem späteren Opfer in einer Wohngruppe („Betreutes Wohnen“) in Köln-Heimersdorf. Dabei handelte es sich quasi um eine WG von pflege- und hilfsbedürftigen Menschen mit Gemeinschaftsküche und -bad.
Zwischen dem 65-Jährigen und seinem 41-jährigen Mitbewohner, der schizophren gewesen sein soll, soll es seit längerem zu Beleidigungen und Bedrohungen gekommen sein. Unter anderem soll das spätere Opfer den Angeklagten, als dieser im Bad gestürzt war, halbnackt auf dem Boden liegend fotografiert haben.
Tötungsdelikt in Kölner Wohngruppe nach Streit und Schlägen
Am Abend des 31. Oktober 2023 (Halloween) soll es zwischen den Männern erneut zum Zoff gekommen sein. Dabei soll das spätere Opfer gegen die Zimmertür des Angeklagten geschlagen, getreten und geschrien haben: „Was willst du von mir? Komm' raus!“
Als der 65-Jährige raus kam, soll der jüngere ihm zwei Schläge ins Gesicht verpasst haben.
Einige Zeit später soll dann im Zimmer des Angeklagten die Bluttat passiert sein: Aus Verärgerung über die Schläge, so der Vorwurf, soll der 65-Jährige seinem Mitbewohner mit einem Messer einen wuchtigen Stich in die linke Seite des Oberkörpers verpasst und die Klinge in der Wunde gedreht haben. Anschließend soll er seine Schwester angerufen haben und ihr erzählt haben, er sei geschlagen worden.
Opfer bricht im Gemeinschaftsflur der Kölner Wohngruppe zusammen
Das Opfer hatte noch das Zimmer verlassen können, war jedoch im Gemeinschaftsflur zusammengebrochen. Währenddessen blieb der Angeklagte in seinem Zimmer und schloss die Tür ab.
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Der Schwerstverletzte lag im Flur, bis der Rettungsdienst ihn unter Reanimationsmaßnahmen ins Krankenhaus brachte. Dort verstarb er trotz Not-OP noch in der Tatnacht um 23.02 Uhr aufgrund des Blutverlustes.
Kölner Staatsanwaltschaft fordert Unterbringung in Psycho-Klinik
Laut Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte für die Allgemeinheit gefährlich, sie fordert daher seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Dort soll der 65-Jährige nach seiner Festnahme jedoch schon mal gewesen, dann aber zurück in die normale Haft geschickt worden sein.
Beim Prozessauftakt schien der 65-Jährige von dem, was ihm vorgeworfen wird, nur Bahnhof zu verstehen. Er redete vor sich hin, jaulte plötzlich auf und fasst sich mit schmerzverzerrtem Gesicht an die Schulter. Andere Male winkte er lächelnd seinen Angehörigen, darunter seine Schwester, zu, die im Publikum saßen.
Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er sich einlassen will, antwortete die Verteidigerin. „Ich habe entschieden, dass wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern“, erklärte Karin Bölter im Namen ihres Mandanten.
Der Prozess vor der 1. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts wird fortgesetzt. Nach insgesamt zehn Verhandlungstagen soll am 28. Juni das Urteil fallen.