Neue strenge RegelnDiese saftigen Strafen müssen Kölner Taxi-Fahrer zahlen
Köln – Kölner Taxi-Fahrer haben es nicht einfach. Denn sie stehen genauso im Stau der Millionen-Metropole wie andere Autofahrer auch.
Sie sollen jedoch pünktlich sein, sich trotzdem an die Straßenverkehrsordnung halten. Und dabei dann noch Geld verdienen.
Weil sich aber nicht alle Fahrer immer an die Regeln des Taxi Ruf Köln halten, gibt es eine Disziplinarordnung. Wer auffällt und nicht hören will, muss fühlen – mit bis zu 2000 Euro Strafe.
Genossenschaft hat 1100 Taxen
Für die Genossenschaft fahren 1100 Taxen, 750 Unternehmer besetzen ihre Fahrzeuge mit Fahrern.
„Zu 98 Prozent wird ein guter Job gemacht, und es gibt keinen Grund zu Beanstandungen“, so Taxi-Ruf-Vorstandsmitglied Borzoyeh Mohsenzadeh.
„Aber natürlich gibt es wie in jedem anderen Unternehmen auch bei uns Menschen, die Fehler machen. Damit müssen wir uns dann beschäftigten.“
Meist reicht schon mal ein persönliches Gespräch mit dem Betroffenen oder eine schriftliche Stellungnahme, um die Sache zu klären. Wenn nicht, dann gibt es abgestufte disziplinarische Maßnahmen.
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Lehnt der Fahrer beispielsweise unrechtmäßig eine Fahrt ab, kassiert er ein „Knöllchen“ von 25 Euro. Auch das mangelnde Erscheinungsbild des Fahrers oder seines Fahrzeugs geht bei 20 Euro Bußgeld los.
Wie tief der Fahrer jedoch in die Tasche greifen muss, richtet sich auch danach, ob er Erst- oder Wiederholungstäter ist.
In ganz hartnäckigen Fällen wird die Summe angehoben – bis zu 2000 Euro Strafe kann es im Extremfall hageln.
Nächster Schritt: Der Fahrer fliegt befristet aus dem Funk heraus – und bekommt keine Aufträge mehr. Im Einzelfall kann sogar eine Sperre bis zu zwölf Monate dauern, wie es in der Disziplinarordnung steht.
Von Abmahnung bis Kündigung ist alles dabei
Neben Abmahnung und Kündigung sowie Entzug des Funk- und Fahrerausweises könnte auch eine Nachschulung vom Disziplinarausschuss beschlossen werden.
„Ordnung muss sein, damit unsere Kunden zufrieden sind“, fasst es Mohsenzadeh zusammen.
Konkurrent „Taxi 17“ hat es sich deutlich einfacher gemacht. Wer den hohen qualitativen Anforderungen nicht entspricht und wiederholt negativ auffällt, darf nicht mehr für das Unternehmen fahren und wird ausgesperrt.
Denn: Man wolle sich mit seinen Fahrzeugen und Fahrern deutlich vom Taxi Ruf unterscheiden.
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Diese Verstöße werden geahndet
- Schädigung des Ansehens der Genossenschaft
- Unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen und Kontrolleuren.
- Verbale Auseinandersetzungen und Beleidigungen unter Kollegen.
- Beteiligung an Schlägereien unter Kollegen
- Mangelhaftes äußeres Erscheinungsbild eines Fahrers.
- Verweigerung einer Fahrzeugkontrolle.
- Taxi außerhalb des Halteplatzes bereitgestellt mit Einstieg.
- Aufnahme von Fahrgästen außerhalb eines
- Halteplatzes ohne Auftrag.
- Halteplatz fehlerhaft angefahren.
- Aufstellung entgegen der Reihenfolge der Ankunft.
- Nicht nachrücken am Halteplatz.
- Halteplatz nicht sauber gehalten.
- Urinieren im Bereich des Halteplatzes.
- Unnötiger Lärm am Halteplatz (Motor laufen lassen, laute Musik etc.).
- Fahrtenablehnung.
- Kurzstrecke moniert.
- Fahrtenablehnung mit Blindenhund.
- Nichtausführung eines Fahrauftrages.
- Fahrtenwegnahme (Fahrtenklau).
- Unangemessenes Verhalten gg. Kunden.
- Telefonat/TV/Rauchen im Fahrzeug.
- Fahrpreisanzeiger zu früh eingeschaltet.
- Forderungen von Trinkgeldern etc..
- Fundsachen nicht oder verspätet abgegeben.
- Weitergabe eines Auftrages an Fremdfirma.
- Gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr.