+++ EILMELDUNG +++ Störung im Bahnverkehr Feuer in KVB-Haltestelle in der Kölner Innenstadt

+++ EILMELDUNG +++ Störung im Bahnverkehr Feuer in KVB-Haltestelle in der Kölner Innenstadt

Großer Park-Zoff in KölnStadt greift an 17 Stellen jetzt härter durch – Anwohnende „kalt erwischt“?

Autos fahren über die Neusser Straße in Köln, hier sind auch Autos am Fahrbahnrand zu sehen.

Auch auf einem Abschnitt der Neusser Straße, hier ein Foto aus dem Juni 2024, wurde vor wenigen Monaten das Gehwegparken aufgehoben.

Die Parkplatz-Lage in Köln ist eng. Da wächst der Frust schnell, wenn es weitere Einschränkungen gibt.

von Thomas Werner  (tw)

Der Streit um die Parkplatz-Lage in Köln geht weiter – und sorgt an vielen Stellen für Frust und unterschiedliche Meinungen.

Vor wenigen Wochen hatte EXPRESS.de über die Beschwerde von Anwohnenden an der Kamekestraße berichtet. Der Stein des Anstoßes: das „schräge“ Parken, also das Abstellen des Autos nicht in Reihe hintereinander, sondern diagonal zur Fahrtrichtung. Bis vor kurzem von der Stadt Köln geduldet, werden die Fälle (z.B. auf der Kamekestraße zwischen Friesenplatz und Bismarckstraße) nun mit einem Bußgeld von zehn Euro bedacht.

Nach EXPRESS.de-Bericht meldeten sich weitere Menschen aus Köln

Seitdem (der Bericht ist von Ende Oktober 2024) meldeten sich weitere Menschen aus Köln mit ähnlichen Fällen aus ihrem Veedel. Im Fokus: das an vielen Stellen jahrelang geduldete (aber offiziell nicht erlaubte) Gehwegparken.

Greift die Stadt Köln nun härter durch? „Das Ordnungsamt der Stadt Köln versucht stets, die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Blick zu halten und geht mit entsprechendem Augenmaß vor“, sagt ein Sprecher auf EXPRESS.de-Anfrage.

Aber: „Kommt es jedoch zu Behinderungen für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer oder ergeben sich andere Umstände, die eine Ahndung erforderlich machen, wird die Duldung aufgehoben.“

Das sei insbesondere der Fall, wenn beispielsweise Kinder, Personen mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Personen beeinträchtigt werden, oder auch wenn Rettungswege eingeschränkt werden. Auch die Breite des noch verbleibenden Gehwegs sei zu beachten.

Hier unsere Bildergalerie ansehen:

So sei in den vergangenen sechs Monaten an insgesamt 17 Stellen die Duldung aufgehoben worden:

Stadtbezirk Rodenkirchen:

  1. Bonner Straße (gesamter Straßenzug wegen Neugestaltung)
  2. Brühler Landstraße (Gehweg zu eng)
  3. Vochemer Platz (Gehwege rund um die Platzfläche)

Stadtbezirk Ehrenfeld:

  1. Am Langen Stein (Schulweg)
  2. Takustraße/Subbelrather Straße (Gehweg zu eng)
  3. Erlenweg (Schulweg)
  4. Vitalisstraße

Stadtbezirk Porz:

  1. Hohenstaufenstraße (Bürgerbeschwerden, Schulweg)
  2. Kölner Straße 149 (Sichtbehinderung ausfahrende Fahrzeuge)

Stadtbezirk Nippes:

  1. Mühlhauser Straße (Gehwegparken aufgehoben, es kann am rechten Fahrbahnrand geparkt werden)
  2. Neusser Straße 426 (Behinderung für Fußgängerinnen und Fußgängern)
  3. Neusser Straße gegenüber 426 (Behinderung von Fußgängerinnen und Fußgängern)

Stadtbezirk Mülheim:

  1. Berliner Straße 77/78 (Clevischer Ring)
  2. Clevischer Ring 49 (Ausfahrende Fahrzeuge)
  3. Frankfurter Straße 90 (Parken auf der Fahrbahn)
  4. Kalk-Mülheimer-Straße 258-300 (Außerhalb der Markierung)

Stadtbezirk Innenstadt (hier wird das Gehwegparken grundsätzlich nicht geduldet, auch in der Vergangenheit):

  1. Kamekestraße (hier wird das Schrägparken nicht mehr geduldet)

„Auf die Aufhebung der Duldung wird grundsätzlich etwa zwei Wochen vor dem ersten Knöllchen per Zettel hinter dem Scheibenwischer und/oder Flyer in Briefkästen hingewiesen“, so der Sprecher.

Der Hinweis ist der Stadt Köln sehr wichtig, da in Sachen Kommunikation in vielen Fällen Kritik aufkommt. Man sei „kalt erwischt“ worden, heißt es von den Anwohnenden regelmäßig, wenn die ersten Knöllchen in der Windschutzscheibe zu finden sind. Das soll durch das vorherige Informieren der Stadt aber eigentlich verhindert werden.