Mit einem Knochenbruch endet ein Einsatz der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof. Der 20-jährige Täter war nicht nur aggressiv, sondern hatte auch ein Geheimnis, das gelüftet wurde.
20-Jähriger rastet ausPolizist nach Schlägerei am Kölner Hauptbahnhof schwer verletzt
Er konnte es einfach nicht lassen! Obwohl die Bundespolizei bei einer Schlägerei am Kölner Hauptbahnhof bereits eingeschritten war, hat sich ein 20-jähriger Mann am Dienstag (16. Januar 2024) nicht beruhigen können. Während seiner Festnahme wurde er weiterhin gewalttätig und verletzte einen Beamten schwer – Knochenbruch!
Was war passiert? Wie die Bundespolizei am Donnerstag (18. Januar) mitteilt, seien die Einsatzkräfte gegen 13.45 Uhr auf einer Schlägerei direkt vor dem Revier der Bundespolizei aufmerksam geworden. Sie schritten sofort ein, lösten die Situation vorerst auf.
Schlägerei am Hauptbahnhof in Köln eskaliert – Mann (20) angezeigt
Der Täter, ein 20-jähriger Mann, wurde wegen einer Körperverletzung kontrolliert.
Aber: Erledigt war der Fall damit noch lange nicht! „Statt sich zu beruhigen, drohte er einem Beamten Schläge an, sodass er in die Polizeidienststelle verbracht wurde. Auf dem Weg dorthin attackierte er die Uniformierten mit Schlägen und Tritten“, erklärt eine Sprecherin der Bundespolizei.
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Der Mann soll sich sehr aggressiv verhalten und die Einsatzkräfte am Oberschenkel, im Genitalbereich sowie an der Hand verletzt haben. Die Krönung in negativer Hinsicht: Einem Beamten brach er mit einem Schlag ins Gesicht sogar das Nasenbein.
Der Täter wurde gefesselt und in eine Zelle gebracht. Auf dem Revier wurde dann auch seine Identität festgestellt. Der Mann hält sich unerlaubt in Deutschland auf, er wird das Land verlassen müssen.
Da auch der 20-Jährige eine Verletzung erlitten hatte (am Ohr), wurde er mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde er versorgt.
Seine Taten werden den jungen Mann aber noch weiterhin verfolgen, denn er hat reichlich Anzeigen gesammelt. Die Bundespolizei sprach diese wegen Widerstandes gegen sowie eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und eines unerlaubten Aufenthalts in Deutschland aus.