Baden in Kölner SeeNeue Verbote haben es in sich! Betrifft auch Handy-Nutzung

Blick auf den Fühlinger See

Das Baden und Schwimmen im Fühlinger See ist wieder erlaubt. An See 1 wurden Bojen im See ausgelegt. Zudem gibt es eine Notrufsäule. Das Foto wurde am 10. Mai 2024 aufgenommen.

Im Fühlinger See ist das Schwimmen wieder erlaubt, aber es wurden neue Regeln beschlossen. Hier alle Details in der Übersicht.

von Matthias Trzeciak  (mt)

Jetzt ist es amtlich: Der Rat der Stadt Köln hat am Fühlinger See zwei neue Badestellen beschlossen.

Ab dem 17. Mai 2024 bis zum Ende der Saison dürfen Besucher und Besucherinnen in See 1 und See 7 schwimmen gehen.

Fühlinger See in Köln: Neue Satzung beschlossen – die hat es in sich

Doch der Rat hat am Donnerstagabend (16. Mai) noch ein paar weitere Einschränkungen bekannt gegeben und beschlossen.

In der Neufassung der Satzung für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See heißt es unter anderem: „Den Nutzerinnen und Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder andere Medien (zum Beispiel Mobiltelefone) zu benutzen, die geeignet sind, andere Personen zu belästigen.“

Bedeutet im Klartext: Baden und Schwimmen sind erlaubt – Party machen und laute Musik oder Videos auf dem Handy hören, sind verboten.

Wie das allerdings konkret kontrolliert werden soll, ist noch unklar. Verantwortlich dafür wäre das Ordnungsamt der Stadt Köln.

Stadt Köln droht mit Hausverbot und Strafanzeige

Die Stadt pocht zudem auf ihr Hausrecht: „Die Nutzerinnen und Nutzer, die gegen diese Satzung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch der Sport- und Erholungsanlage ausgeschlossen werden.“

Und: „Daneben kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Bei Nichtbeachten des Hausverbotes erfolgt eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.“

Das Badeverbot im Fühlinger See sorgte in der Vergangenheit für Diskussionen. Es drohte sogar ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro.

Bei Überfüllung kann der Fühlinger See dicht gemacht werden

Was passiert bei Überfüllung? Auch dazu gibt es in der neuen Satzung klare Angaben: „Das Sportamt der Stadt Köln kann die Benutzung der Sport- und Erholungsanlage (insbesondere Wege, Grünanlagen, Badestellen, Seen, Regattabahn, Parkplätze, Sporteinrichtungen), aus wichtigem Anlass, zum Beispiel wegen drohender Überfüllung oder zu Gunsten von Veranstaltungen entschädigungslos ganz oder teilweise einschränken und alle dazu erforderlichen Maßnahmen treffen.“

Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, dürfen die neuen Badestellen (See 1 und 7) nicht benutzen. Tiere sind dort ebenfalls nicht erlaubt.

Ebenfalls wurde festgelegt: Jegliches Befahren der als Badestelle gekennzeichneten Bereiche von See 1 und 7 (zum Beispiel mit einem Stand Up Paddle, Boot, Surfbrett, Foilboard, Modellboot) ist verboten.