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Kölns beliebter BadeseeBußgeld und Schwimmverbot – das hat sich seit Mai 2024 geändert

Badende am Fühlinger See

Trotz Verbots springen Jugendliche am 10. Juni 2023 in den Fühlinger See. Das Badeverbot wird in Teilen aufgehoben.

Baden im Fühlinger See war seit 2021 verboten. Doch das hat sich seit dem 17. Mai 2024 wieder geändert. Wo Schwimmen dann erlaubt ist.

von Matthias Trzeciak  (mt)

In den vergangenen Jahren war tote Hose am Fühlinger See. Schwimmen war im See verboten. Illegal wurde zwar trotzdem in dem See geplanscht, aber seit Mai 2024 haben sich die Regeln erneut geändert.

Der Stadtrat hatte am 7. September 2023 die Einrichtung zweier unbewachter Badestellen am Fühlinger See beschlossen.

Badeverbot am Fühlinger See wird aufgehoben

Heißt: Ab dem 1. Mai bis zum 30. September dürfen Besucher und Besucherinnen in See 1 und See 7 schwimmen gehen. Offiziell wird der Badebereich ab dem 17. Mai freigegeben.

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Geschultes Personal muss während der Saison täglich den Badebereich auf mögliche Gefahren im Wasser und am Strand kontrollieren. Die Kosten dafür sind nicht ganz unerheblich – laut Stadt sind es 28.000 Euro pro Jahr.

Im Sommer 2021 wurde das Baden im Fühlinger See offiziell verboten. Nach einer Serie von Badeunfällen hatte sich die Stadt Köln zu dem Verbot entschieden. Bei Vergehen drohten 1000 Euro Strafe. Entsprechende Schilder hatte das Sportamt am Seeufer aufgestellt und zudem Infozettel verteilt. Auch in der Vergangenheit galt schon ein Badeverbot im Fühlinger See, wurde aber geduldet.

Nur am kostenpflichtigen Strand des „Blackfoot Beach“ war bis dato Baden erlaubt. Das ändert sich ab dieser Saison und die Verbotsschilder am Fühlinger See werden in Kürze verschwinden.

Fühlinger See in Köln: Gründe für das Schwimmverbot

Das Schwimm- und Badeverbot hatte die Stadt auch mit einer möglichen Haftung im Falle eines Unfalls begründet.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (AZ: III ZR 60/16) aus dem Jahr 2017.

In dem Urteil ist festgeschrieben, dass eine Kommune die Verkehrssicherungspflicht hat, sobald „Anlagen“ in einem Gewässer installiert sind. Beispielsweise Stege, von denen es im Fühlinger See einige gibt, könnten fälschlicherweise den Eindruck erwecken, als ob es sich hier um eine Badeanstalt handelt.