Einem katholischen Priester wird der Prozess gemacht. Der 70-Jährige muss sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten.
Schlimme VorwürfeProzess in Köln gegen katholischen Priester (70) – Publikum muss raus
Köln. Vor dem Landgericht Köln hat ein Prozess gegen einen katholischen Priester wegen des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs seiner drei Nichten begonnen. Das Verfahren um zum Teil Jahrzehnte zurückliegende Vorwürfe begann am Dienstag (23. November 2021) unter großem Interesse.
Der heute 70-jährige Hans Bernhard U. soll von Sommer 1993 bis Ende 1999 die drei Mädchen, die damals zwischen sieben und 13 Jahre alt waren, zum Teil schwer sexuell missbraucht haben.
Kölner Staatsanwaltschaft: Schlimme Vorwürfe gegen angeklagten Priester
Die Staatsanwaltschaft legt ihm insgesamt 31 solcher Taten zur Last. Am häufigsten sei es zu „Berührungen und Manipulationen“ der Kinder gekommen, in drei Fällen jedoch auch zum „Beischlaf oder beischlafähnlichen Handlungen“. U. war damals Pfarrer und als Seelsorger in Gummersbach tätig.
Kürzlich wurde noch eine zweite Anklage der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Geistlichen bekannt, derzufolge U. in zwei Fällen ein elfjähriges Mädchen in Wuppertal missbraucht haben soll, einmal davon schwer. Die beiden Taten soll er nach Überzeugung der Anklagebehörde im Januar 2011 begangen haben, als die Elfjährige mit einer Freundin bei ihm zu Besuch war.
Auf Antrag der Verteidigung wurde die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung von dem Prozess ausgeschlossen. Der Verteidiger sagte, die Vorwürfe gegen seinen Mandanten bezögen sich auf dessen privaten Bereich, nicht auf den kirchlichen.
Vor dem Kölner Landgericht wird auch Hamburger Erzbischof aussagen
Im Prozess sollen mindestens 38 Zeugen aus dem persönlichen und beruflichen Umfeld des Geistlichen aussagen, darunter auch der Hamburger Erzbischof Stefan Heße. Darüber hinaus soll der 70-Jährige durch einen psychiatrischen Sachverständigen begutachtet werden, der zu allen Verhandlungstagen geladen ist.
Die drei mutmaßlichen Opfer treten im Prozess als Nebenklägerinnen auf. Das Verfahren findet grundsätzlich öffentlich statt, zum Schutz der Opfer kann die Öffentlichkeit jedoch gegebenenfalls ausgeschlossen werden. Für das Verfahren sind zunächst 20 Verhandlungstage bis Ende Januar angesetzt. (dpa)