Einspruch erheben?Strafzettel in Köln zu Unrecht verhängt – diese Maßnahmen sind dann möglich

Ein Auto auf der Gürzenichstraße hat ein Knöllchen bekommen.

Schon wieder ein Knöllchen – nervig! Was können Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer tun, wenn es zu Unrecht ausgestellt wurde? Das Symbolfoto wurde am 27. Januar 2022 aufgenommen.

Ein Strafzettel ist immer ärgerlich – und in manchen Fällen werden sie auch zu Unrecht verhängt. Wie können Kölnerinnen und Kölner dann vorgehen?

von Niklas Brühl  (nb)

In der vergangenen Woche hat EXPRESS.de über einen österreichischen Köln-Besucher berichtet, der sich über einen Strafzettel aufgeregt hatte. Nie wieder würde er nach Köln kommen, wütete der Tourist. Nach den EXPRESS.de-Recherchen stellte sich jedoch schnell heraus, dass der Strafzettel vom Ordnungsamt rechtmäßig ausgestellt wurde.

Der Mann revidierte seinen Bruch mit der Stadt Köln – „natürlich kommen wir wieder“, hieß es plötzlich. Der Fall ist abgehakt, aber welche Möglichkeiten haben Menschen in Köln, die tatsächlich einen unrechtmäßigen Strafzettel bekommen haben? Wie können sie gegen die Zahlung des Bußgeldverfahrens vorgehen? EXPRESS.de hat bei der Stadt nachgefragt.

Strafzettel in Köln: Einsprüche gegen die Bußgelder sind möglich

Nach einem stressigen Arbeitstag, einem Shopping-Trip in der Innenstadt oder einem Restaurantbesuch im Kölner Stadtgebiet klemmt plötzlich ein Hinweiszettel der Stadt Köln hinter den Scheibenwischern. Der Tag ist dann erstmal gelaufen, man ärgert sich über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes und vielleicht auch ein bisschen über sich selbst – denn in den meisten Fällen sind die Strafzettel ja gerechtfertigt.

Doch es gibt auch die Ausnahmen, dass das Parkticket eben doch noch gültig war oder ein Strafzettel aus weiteren Gründen zu Unrecht ausgestellt wurde. Was empfiehlt die Stadt in solchen Situationen?

Hier geht es zu unserer Umfrage:

„Bei einem Verwarngeld kann der Betroffene den Betrag innerhalb der Frist zahlen oder eben nicht. In letzterem Fall wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, aus dem ein Bußgeldbescheid oder ein Kostenbescheid resultieren kann. Erfahrungswerte der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass bei Verstößen im ‚Ruhenden Verkehr‘ rund 70 bis 80 Prozent der Betroffenen das Verwarngeld direkt bezahlen“, sagt eine Sprecherin der Stadt.

In 20 bis 30 Prozent der verbleibenden Fälle würden Bußgeld- und Kostenbescheide erlassen. Gegen einen Bußgeld- oder Kostenbescheid könne Einspruch erhoben werden. In der Vergangenheit habe der Erfahrungswert bei rund zehn Prozent der Fälle gelegen, bei denen Betroffene Einspruch erhoben wurde.

Die Sprecherin der Stadt Köln ergänzt: „Die Erfahrungswerte hängen natürlich immer davon ab, ob Gesetzesänderungen vorgenommen wurden. Dies kann bewirken, dass mehr Betroffene Einspruch erheben. So zum Beispiel zuletzt geschehen bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im November 2021.“

Wenn sich Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer also ungerecht behandelt fühlen, ist ein Einspruch gegen die Strafzettel möglich. Auch wenn man sich bei den allermeisten Fällen wohl an die eigene Nase fassen muss.