Nach dem gewaltsamen Tod des 19-jährigen Taha sollte am Mittwoch (29. Mai 2024) das Urteil gegen zwei Angeklagte fallen. Doch jetzt geht der Prozess weiter.
Taha (†19) getötetPaukenschlag in Köln: Gericht hebt Termin für Urteilsverkündung auf
Paukenschlag im Prozess um den getöteten Taha (†19): Wenige Stunden, bevor das Urteil vor dem Kölner Landgericht gesprochen werden sollte, ist der Verkündungstermin aufgehoben worden.
Hintergrund ist ein rechtlicher Hinweis. Demnach könnte sich einer der beiden Angeklagten (20, 23) statt eines vollendeten Totschlags „nur“ eines versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht haben.
Prozess vor Kölner Landgericht: Diese Strafen wurden für Duo gefordert
Daraufhin wird die Hauptverhandlung wiedereröffnet. Wie das Landgericht am Freitag (31. Mai 2024) bekannt gab, geht der Prozess am 12. Juni weiter. Ursprünglich hätte das Urteil am Mittwoch (29. Mai) fallen sollen, nachdem einen Tag zuvor plädiert worden war.
In ihrem Schlussplädoyer hatte die Staatsanwaltschaft für beide Angeklagten eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Totschlags gefordert: fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe für den 20-Jährigen und sechseinhalb Jahre nach Erwachsenenstrafrecht für den 23-Jährigen.
Der Verteidiger des jüngeren Angeklagten hatte auf Freispruch, die Anwältin des älteren auf eine Haftstrafe von vier Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. Die Vertreterinnen der Nebenklage hatten für beide Männer unter Anwendung des Erwachsenstrafrechts die Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren gefordert.
Taha (†19) getötet: Hauptverhandlung in Köln geht Mitte Juni weiter
Den Angeklagten wird seit dem 22. April der Prozess gemacht. Die Anklage wirft ihnen vor, den 19-jährigen Taha in den frühen Morgenstunden des 27. August 2023 in Radevormwald (Oberbergischer Kreis) getötet zu haben. Demnach soll der 23-Jährige das Opfer von hinten festgehalten, der 20-Jährige dann mehrfach zugestochen haben.
Beim Prozessauftakt hatte der jüngere Angeklagte die Messerstiche gestanden, jedoch behauptet, es sei Notwehr gewesen. Der Mitangeklagte, der viele Jahre ein sehr guter Freund des getöteten Taha war, hatte seine Tatbeteiligung lediglich als ein paar Faustschläge beschrieben.
Durch die Wiederöffnung der Hauptverhandlung wird es am 12. Juni noch mal in die Beweisaufnahme gehen. Dabei kommt unter anderem erneut das rechtsmedizinische Gutachten auf den Tisch.
Am selben Tag werden dann Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklagevertretung wieder ihre Plädoyers halten. Im Anschluss wird vermutlich das Urteil fallen.