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Schwangere (†28) und Baby totAufwühlender Prozess um Kölner Apothekerin: Urteil gefallen!

Die angeklagte Apothekerin im Glukose-Fall von Köln vor Gericht mit ihrem Verteidiger.

Die Apothekerin, hier am 21. September 2023 mit ihrem Verteidiger, wurde am Donnerstag (28. September 2023) vor dem Kölner Landgericht schuldig gesprochen.

Fast genau vier Jahre nach dem Tod einer 28-jährigen Frau und ihres ungeborenen Kindes ist das Urteil gegen eine Kölner Apothekerin gesprochen worden.

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Es ist einer der bewegendsten Fälle der vergangenen Jahre in Köln – eine Woche später als geplant, ist jetzt das Urteil gegen die Apothekerin gefallen!

Am Donnerstag (28. September 2023) wurde sie vor dem Kölner Landgericht der fahrlässigen Tötung und unterlassener Hilfeleistung für schuldig gesprochen. Das Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Urteil gegen Apothekerin: Richterin spricht von absolutem „No Go“

Laut Urteil war der Angeklagten ein fataler Fehler unterlaufen. Sie habe einen Rest des Betäubungsmittels Lidocainhydrochlorid für Glukose gehalten und dieses dann in ein Gefäß mit Glukose gefüllt. „Das Zusammenschütten von Substanzen aus zwei Gefäßen“ gelte in der Pharmazie jedoch als absolutes „No Go“, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Angeklagte habe gegen „allgemein anerkannte Regeln ihres Berufs“ verstoßen.

Das Urteil sollte eigentlich bereits letzte Woche Donnerstag (21. September 2023) fallen. Doch dann die Überraschung: Der Prozess um die Apothekerin, die für den Tod einer 28-jährigen Frau und ihres Kindes im Jahr 2019 verantwortlich sein soll, ging weiter.

Im Rahmen eines rechtlichen Hinweises hatte die Vorsitzende Richterin die Angeklagte darauf hingewiesen, dass auch ein Straftatbestand wegen unterlassener Hilfeleistung in Betracht käme.

Kölner Staatsanwaltschaft sah versuchten Mord durch Unterlassen

Zu dem Schluss war die Kammer offenbar gekommen, als sie das Urteil festlegen wollte. Kurz darauf waren die Verteidiger der Apothekerin informiert worden. Zu kurzfristig, wie einer der Anwälte erklärte. In Anbetracht des neuen Straftatbestandes sei es nicht möglich, dazu Stellung zu nehmen. Der Prozess wurde daher fortgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Verhalten der Apothekerin sogar einen versuchten Mord durch Unterlassen gesehen und für die heute 52-jährige Angeklagte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Urteil in Köln: Apotheken-Fall wühlte die ganze Stadt auf

Rückblick: Der Fall wühlte Köln so sehr auf wie kaum ein anderer in den vergangenen Jahren: Eine schwangere Frau aus Köln trinkt am 17. September 2019 für einen ärztlichen Routinetest eine Glukosemischung – wenige Stunden später sind sowohl die 28-Jährige als auch ihr per Notkaiserschnitt geborenes Baby tot. Auch eine andere Schwangere wird vergiftet, überlebt aber.

Beim Anmischen in der Kölner Heilig-Geist-Apotheke in Longerich soll die Mischung verunreinigt worden sein, die Gefäße der Glukose und des Lidocainhydrochlorids (ein Betäubungsmittel) verwechselt wurden.

Blick auf den Eingang der Heilig-Geist-Apotheke in Köln. Die Türen sind verschlossen.

Aus der Heilig-Geist-Apotheke in Köln-Longerich stammte die verunreinigte Glukose. Das Foto wurde 2019 aufgenommen. Die Angeklagte war dort als Geschäftsführerin tätig.

Zentral für den Fall: Später soll die Mitarbeiterin das behandelnde Krankenhaus der Schwangeren nicht über ihren Fehler informiert haben, obwohl sie vom schlechten Zustand der 28-Jährigen erfahren hatte. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass ein Hinweis das Leben der Schwangeren hätte retten können.

Ein Glukosetoleranztest soll messen, wie gut der Körper eine größere Menge Zucker verarbeiten kann. Bei werdenden Müttern dient er als Test, ob möglicherweise eine Schwangerschaftsdiabetes vorliegt. Die 28-Jährige war nach Einnehmen des verunreinigten Tests (in einer Gynäkologie-Praxis) in Ohnmacht gefallen, später hatte sich ihr Zustand bis zum Tod rapide verschlechtert. (mit dpa)