Vor der Bundestagswahl in knapp dreieinhalb Wochen kocht die politische Debatte hoch. In Köln wurden zahlreiche Wahlplakate beschmiert.
Geschmacklose SchmierereienScholz mit Hitlerbart auf Wahlplakat in Köln – diese Strafe droht
Es ist wohl einer der lautesten und am meisten diskutierten Wahlkämpfe der deutschen Geschichte, der aktuell tobt. Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt, die Parteien kämpfen mit zum Teil harten Bandagen um die Gunst der Wählerinnen und Wähler.
Dazu gehören beispielsweise Auftritte in Talkshows oder Reden im Bundestag oder auf öffentlichen Veranstaltungen – und natürlich auch die klassischen Wahlplakate. Auch in Köln sind die Straßen wieder einmal vollgepflastert mit den Gesichtern und Themenschwerpunkten der Parteien. An verschiedenen Standorten wurden die Plakate bereits beschädigt – mit zum Teil schlimmen Schmierereien.
Wahlplakate in Köln verunstaltet – das droht den Täterinnen und Tätern
In Köln-Lövenich gibt es so ein Beispiel, zu sehen: Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz und der Slogan „Mit Sicherheit stabile Renten“. Das große Plakat wurde verunstaltet, Scholz wurde ein Hitlerbart aufgemalt und daneben wurde die rechte Parole „Remigration jetzt“ geschrieben.
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Die Debatten sind aufgeheizt, die Giftpfeile fliegen auch zwischen den einzelnen Parteigrößen gezielt hin und her – und durch die unflätigen Schmierereien auf den Wahlplakaten wird es auch an den Beispielen in Köln deutlich, dass eine Schicksalswahl bevorsteht.
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Doch nicht nur die amtierende Kanzler-Partei ist Opfer der Schmierereien geworden: Auf der Aachener Straße wurde auch ein großes Plakat der CDU mit dem Satz „Only AfD can save Germany“ beschmiert.
Weitere Plakate wurden am Verteilerkreis im Kölner Süden mutwillig verunstaltet – ein CDU-Plakat ist dort wieder mit AfD-Slogan zu sehen und auf einem Plakat von Robert Habeck, Kanzlerkandidat der Grünen, wurde aus dem Slogan „Zuversicht“ ein „Zuversichtlos“ gemacht.
Dabei ist das mutwillige Beschädigen oder Beschmieren der Plakate kein Kavaliersdelikt. Denn die Plakate sind Eigentum der jeweiligen Parteien, diese wissentlich zu verändern oder zu zerstören stellt somit den Tatbestand der Sachbeschädigung dar (Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch).
Falls die Täterinnen und Täter erwischt werden, droht in den meisten Fällen eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist möglich. Dabei kann die Strafe auch noch höher ausfallen, wenn verfassungswidrige Symbole, wie beispielsweise ein Hakenkreuz, auf die Plakate gekritzelt werden – hier drohen nach § 86a des Strafgesetzbuches sogar bis zu drei Jahren Haft.
Wenn die Plakate, als Eigentum der jeweiligen Parteien, sogar abgehängt oder geklaut werden, gilt dies als Tatbestand des Diebstahls. Den Täterinnen und Tätern drohen in diesem Fall neben einer Geldstrafe auch eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.