Wohnen in KölnGilt ab dem 1. März – neue Reglung für Mieter und Mieterinnen

Bezahlbarer Wohnraum ist vielerorts knapp. Mietwucher ängstigen etliche Familien. NRW verdreifacht jetzt das Gebiet, in dem die Mieterschutzverordnung gilt. Auch Köln und die Region sind betroffen.

Wohnen in Köln ist teilweise kaum noch bezahlbar!

Jetzt dehnt NRW die Mietpreisbegrenzung drastisch aus. Heißt: Die Mieten werden in Nordrhein-Westfalen künftig in 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt. Bislang deckelt die Mieterschutzverordnung nur in 18 von 396 Kommunen Preissteigerungen bei Neuvermietung und Bestandsmieten. Das Kabinett hat die Regulierungen nun mit Wirkung zum 1. März 2025 erheblich ausgeweitet.

NRW dehnt Mietpreisbegrenzungen drastisch aus

Die schwarz-grüne Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die im Sommer auslaufende Mieterschutzverordnung vorzeitig neu zu fassen. Grundlage für die Ausweitung ist ein Gutachten. Das listet auf, wo im Land der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist.

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Das Mieterhöhungspotential in bestehenden Mietverträgen werde nun in den 57 Städten und Gemeinden auf maximal 15 Prozent in drei Jahren begrenzt – statt regulär 20 Prozent, erläuterte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). Bei neu abgeschlossenen Verträgen darf die Miete nur um zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.

Ab dem 1. März gilt die Mieterschutzverordnung des Landes in:

  1. Aachen
  2. Alfter
  3. Bad Lippspringe
  4. Bergheim
  5. Bergisch Gladbach
  6. Bielefeld
  7. Bonn
  8. Bornheim
  9. Brühl
  10. Dormagen
  11. Dortmund
  12. Düren
  13. Düsseldorf
  14. Elsdorf
  15. Erftstadt
  16. Erkrath
  17. Frechen
  18. Greven
  19. Grevenbroich
  20. Harsewinkel
  21. Hennef
  22. Hilden
  23. Hürth
  24. Kaarst
  25. Kempen
  26. Kerpen
  27. Korschenbroich
  28. Köln
  29. Königswinter
  30. Krefeld
  31. Langenfeld
  32. Leichlingen
  33. Leverkusen
  34. Lohmar
  35. Lotte
  36. Meckenheim
  37. Meerbusch
  38. Monheim
  39. Münster
  40. Neuss
  41. Niederkassel
  42. Ostbevern
  43. Overath
  44. Paderborn
  45. Pulheim
  46. Ratingen
  47. Rheinbach
  48. Rösrath
  49. Rommerskirchen
  50. Sankt Augustin
  51. Siegburg
  52. Swisttal
  53. Telgte
  54. Troisdorf
  55. Wachtberg
  56. Weilerswist
  57. Wesseling

Zusätzlich wird die sogenannte Kündigungssperrfrist verlängert. Das bedeutet, Mietern und Mieterinnen darf erst acht Jahre nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarfs gekündigt werden – im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von drei Jahren. Diese Regelung und die Kappungsgrenze in den Bestandsmieten gelten bis zum 28. Februar 2030, wie Scharrenbach berichtete.

Um Mieter und Mieterinnen wirksamer vor Wucher zu schützen, bedürfe es aber größerer bundesgesetzlicher Anstrengungen, forderte die Ministerin. NRW habe gemeinsam mit weiteren Ländern einen Vorstoß im Bundesrat gemacht, die Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch zu überarbeiten. Leider habe die Bundesregierung diesen Ansatz nicht aufgegriffen. (mt/dpa)