Bezahlbarer Wohnraum ist vielerorts knapp. Mietwucher ängstigen etliche Familien. NRW verdreifacht jetzt das Gebiet, in dem die Mieterschutzverordnung gilt. Auch Köln und die Region sind betroffen.
Wohnen in KölnGilt ab dem 1. März – neue Reglung für Mieter und Mieterinnen
Wohnen in Köln ist teilweise kaum noch bezahlbar!
Jetzt dehnt NRW die Mietpreisbegrenzung drastisch aus. Heißt: Die Mieten werden in Nordrhein-Westfalen künftig in 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt. Bislang deckelt die Mieterschutzverordnung nur in 18 von 396 Kommunen Preissteigerungen bei Neuvermietung und Bestandsmieten. Das Kabinett hat die Regulierungen nun mit Wirkung zum 1. März 2025 erheblich ausgeweitet.
NRW dehnt Mietpreisbegrenzungen drastisch aus
Die schwarz-grüne Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die im Sommer auslaufende Mieterschutzverordnung vorzeitig neu zu fassen. Grundlage für die Ausweitung ist ein Gutachten. Das listet auf, wo im Land der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist.
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Das Mieterhöhungspotential in bestehenden Mietverträgen werde nun in den 57 Städten und Gemeinden auf maximal 15 Prozent in drei Jahren begrenzt – statt regulär 20 Prozent, erläuterte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). Bei neu abgeschlossenen Verträgen darf die Miete nur um zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
Ab dem 1. März gilt die Mieterschutzverordnung des Landes in:
- Aachen
- Alfter
- Bad Lippspringe
- Bergheim
- Bergisch Gladbach
- Bielefeld
- Bonn
- Bornheim
- Brühl
- Dormagen
- Dortmund
- Düren
- Düsseldorf
- Elsdorf
- Erftstadt
- Erkrath
- Frechen
- Greven
- Grevenbroich
- Harsewinkel
- Hennef
- Hilden
- Hürth
- Kaarst
- Kempen
- Kerpen
- Korschenbroich
- Köln
- Königswinter
- Krefeld
- Langenfeld
- Leichlingen
- Leverkusen
- Lohmar
- Lotte
- Meckenheim
- Meerbusch
- Monheim
- Münster
- Neuss
- Niederkassel
- Ostbevern
- Overath
- Paderborn
- Pulheim
- Ratingen
- Rheinbach
- Rösrath
- Rommerskirchen
- Sankt Augustin
- Siegburg
- Swisttal
- Telgte
- Troisdorf
- Wachtberg
- Weilerswist
- Wesseling
Zusätzlich wird die sogenannte Kündigungssperrfrist verlängert. Das bedeutet, Mietern und Mieterinnen darf erst acht Jahre nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarfs gekündigt werden – im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von drei Jahren. Diese Regelung und die Kappungsgrenze in den Bestandsmieten gelten bis zum 28. Februar 2030, wie Scharrenbach berichtete.
Um Mieter und Mieterinnen wirksamer vor Wucher zu schützen, bedürfe es aber größerer bundesgesetzlicher Anstrengungen, forderte die Ministerin. NRW habe gemeinsam mit weiteren Ländern einen Vorstoß im Bundesrat gemacht, die Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch zu überarbeiten. Leider habe die Bundesregierung diesen Ansatz nicht aufgegriffen. (mt/dpa)