Ein besonders skurriler Nachbarschaftsstreit tobt in Bergisch Gladbach. Irmintraut Fuchs (90) ist quasi in ihrem eigenen Haus gefangen.
Vor den Toren KölnsSeniorin (90) quasi in ihrem Haus gefangen: „Größte Fehler meines Lebens“
Der Nachbarschaftsstreit in Bergisch Gladbach hatte sich zugespitzt. Im Mittelpunkt steht die 90-jährige Irmintraut Fuchs, die mittlerweile praktisch gefangen in ihrem eigenen Haus lebt.
„Es war der größte Fehler meines Lebens, in dieses Haus zu ziehen“, sagt sie unter Tränen gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Seitdem ein Gerichtsurteil zugunsten ihres Nachbarn gefällt wurde, hat Frau Fuchs keinen legalen Zugang mehr zu ihrem eigenen Grundstück.
Bergisch Gladbach: Nachbar blockiert einzigen Zugang
Irmintraut Fuchs lebt samt ihrer Familie in einem kleinen Haus am Ende einer Sackgasse, im beschaulichen Osten von Bergisch Gladbach. Von Wald umgeben, war der einzige Zugang ein schmaler Pfad, der jetzt durch den Eigentümer des Nachbargrundstücks blockiert wird.
Ursprünglich gehörte das gesamte Land ihrem Vater, der es stückweise verkaufte. Infolgedessen entstand eine Siedlung, deren Grundstücksgrenzen wenig nachvollziehbar sind.
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Der Rechtsstreit eskalierte, nachdem der Nachbar behauptet hatte, er sei auf seinem Grundstück von einem Auto „zur Seite geschoben“ worden. Bei dem umstrittenen Grundstück handelt es sich um ein kleines Stück Weg zwischen seiner Garage und dem Haus von Irmintraut Fuchs. Das Gericht entschied, dass der Nachbar das Durchgangsrecht verwehren darf. Demnach gibt es kein Notwegerecht, da es für das Haus keine gültige Baugenehmigung gibt. Es handelt sich um einen sogenannten „Schwarzbau“.
Irmintraut Fuchs lebt nicht allein – auch ihr Sohn mit seinen beiden Kindern bewohnt das Haus. Ein weiteres Gebäude des Grundstücks ist das Zuhause ihrer Schwägerin. Trotzdem bleibt der Zugang versperrt, auch, weil kein offizielles Einverständnis zum Benutzen des Weges existiert.
Inzwischen hat der Nachbar einen massiven Zaun errichtet und damit den Weg abgesperrt. Obwohl behauptet wird, dass das Haus auf anderem Weg, unter anderem durch den Wald, erreichbar sei, ist dieser Zugang für die gehbehinderte Irmintraut Fuchs kaum nutzbar.
Die 90-Jährige hofft auf eine Berufung. Die aktuelle juristische Lage erlaube zwar einen fußläufigen Zugang bis zur Rechtskraft des Urteils, jedoch ist dies keine Dauerlösung. (red/KI)